Rechtsdatenbank
Ausführliche Leistungsinhalte aus der internen Rechtsdatenbank.
Die interne Datenbank enthält Konzepte, Gutachten, Mandantenhandouts, Präsentationen und Fachbeiträge zu Stiftungen, Holdingstrukturen, Wegzug, VAE, Liechtenstein, Cyprus, Erbschaftsteuer, Umsatzsteuer, Banking und KYC. Daraus entsteht je Leistung ein praktisches Prüf- und Umsetzungsprogramm.
1. Steuerliche Gestaltungsberatung
Gestaltungsberatung beginnt mit einer vollständigen wirtschaftlichen Bestandsaufnahme. Die Rechtsdatenbank zeigt, dass tragfähige Strukturen fast nie aus einem einzelnen Steuerthema entstehen, sondern aus dem Zusammenspiel von Vermögensart, Beteiligungskette, Wohnsitz, Familie, Liquiditätsbedarf, Bankfähigkeit, stillen Reserven und geplanter Zukunft.
- Typische Anlässe: Unternehmensverkauf, Wegzug, Immobilienverkauf, Vermögensübertragung, Holdingaufbau, Stiftung, Familienpool, Investorenaufnahme, Asset Protection oder Family-Office-Struktur.
- Prüfprogramm: Ist-Struktur, Steuerarten, Wertansätze, stille Reserven, Ausschüttungswege, Fremdvergleich, Substanz, § 42 AO, verdeckte Gewinnausschüttung und Meldepflichten.
- Steuerwirkung: Vergleich von Privatvermögen, GmbH, Holding, GmbH & Co. KG, Stiftung, gemeinnütziger Stiftung, Liechtenstein, DIFC, Cyprus oder VAE-Struktur.
- Unterlagen: Organigramm, Gesellschaftsverträge, Jahresabschlüsse, Steuerbescheide, Darlehen, Bankunterlagen, Vermögensübersicht, Wohnsitzdaten, Familienziele und geplante Transaktionen.
- Ergebnis: Variantenvergleich, Belastungsrechnung, Ausschlussgründe, Umsetzungsschritte, Verantwortlichkeiten und Dokumentationspaket für Berater, Bank und Finanzverwaltung.
Der Mandant soll auf der Website verstehen: Kanzlei Meyers & Partner AG verkauft keine Standardstruktur, sondern eine belastbare Entscheidung. Erst wenn die steuerliche Wirkung, die wirtschaftlichen Gründe, die Dokumentation und die Umsetzung zusammenpassen, wird gegründet oder umstrukturiert.
2. Stiftungen und Nachfolge
Die Datenbank enthält besonders viel Material zu deutscher Familienstiftung, gemeinnütziger Stiftung, Liechtenstein Stiftung, DIFC Foundation, Cyprus Trust/LBG und kombinierten Stiftung-Holding-Modellen. Der rote Faden ist immer derselbe: Zweck, Kontrolle, Vermögensbindung, Begünstigte, Steuerfolgen und Bankfähigkeit müssen vor der Gründung entschieden werden.
- Deutsche Familienstiftung: Satzung, Stiftungsgeschäft, Anerkennung, Steuerklassenprivileg, Betriebsvermögensverschonung, laufende KSt/GewSt, Destinatäre und Erbersatzsteuer.
- Gemeinnützige Stiftung: § 52 AO, § 60a AO, Spendenabzug, Vermögensstock, Mittelverwendung, Rücklagen, steuerliche Sphären, Kapitalertragsteuer und § 58 Nr. 6 AO.
- Liechtenstein Stiftung: Art. 552 PGR, Stiftungsrat, Beistatuten, Protektor, Intransparenz, § 15 AStG, Eintrittsteuer, Ausschüttungen und keine deutsche Erbersatzsteuer.
- DIFC Foundation: Founder, Council, Guardian, Charter, By-Laws, Family Foundation Election, UAE Corporate Tax, Free-Zone-Bezug, KYC und deutsche AStG-Prüfung.
- Cyprus-Bausteine: Trust, LBG, EU-Holding, Substanz, Board, Bankkonto, Quellensteuer, § 50d Abs. 3 EStG und deutsche Transparenzprüfung.
- Umsetzung: Gründung, Behörde, Registrar, Treuhänder, Notar, Bank, Steueranzeigen, Organbeschlüsse, Ausschüttungsregeln und Jahreskalender aus einer Hand.
Für die Website ist wichtig: Jede Stiftung wird nicht nur beschrieben, sondern als beauftragbare Gründung erklärt. Der Mandant soll sehen, welche Stiftung für welches Ziel passt und warum Kanzlei Meyers & Partner AG die Struktur von der Analyse bis zur lebenden Verwaltung koordiniert.
3. Holding, GmbH & Co. KG und Umwandlung
Die Rechtsdatenbank enthält umfangreiche Umstrukturierungskonzepte mit Einbringung, Anteilstausch, Holding-GmbH, originär gewerblicher GmbH & Co. KG, Buchwertanträgen, Sperrfristen, Stiftungsspitze und Wegzugsvorbereitung. Der Kern ist die Reihenfolge: Ein steuerlich guter Endzustand kann durch einen falschen ersten Schritt kippen.
- Einbringung: § 20 UmwStG bei Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil; Buchwertantrag, steuerliche Schlussbilanz, Gegenleistung und Einbringungsbilanz.
- Anteilstausch: § 21 UmwStG bei qualifizierter Einbringung von Kapitalgesellschaftsanteilen in eine Holding; sonst droht Besteuerung nach § 17 EStG.
- Sperrfristen: § 22 UmwStG, siebenjähriger Nachweis, Einbringungsgewinn, Anteilsverkauf, Umwandlung, Kapitalrückzahlung und Sperrfristkalender.
- Holdingvorteile: Thesaurierung, Reinvestition, § 8b KStG, Beteiligungsmanagement, Finanzierung, Ausschüttungsstrategie und Exit-Vorbereitung.
- GmbH & Co. KG: Mitunternehmeranteil, originär gewerbliche Tätigkeit, Betriebsstätte, Geschäftsleitung, Verträge, Leistungsnachweise und Wegzugsteuerplanung.
- Umsetzung: Notartermine, Gesellschaftsverträge, Gesellschafterlisten, Handelsregister, Eröffnungsbilanz, Buchhaltung, steuerliches Einlagekonto und Bankkonto.
Kanzlei Meyers & Partner AG sollte hier als Projektführer auftreten: Nicht „wir prüfen eine Holding“, sondern „wir bauen die steuerlich richtige Reihenfolge, koordinieren die Gründung und liefern die Nachweise für die nächsten Jahre“.
4. International Tax, Wegzug und VAE
Die Datenbank zeigt zwei Hauptlinien: einerseits deutsche Wegzug-, Entstrickungs-, AStG- und Meldepflichten; andererseits VAE-, DIFC-, Free-Zone-, Cyprus- und Liechtenstein-Bausteine. Internationale Gestaltung ist nur tragfähig, wenn lokale Struktur und deutsche Steuerlogik gleichzeitig funktionieren.
- Wegzug: Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, § 6 AStG, Ratenzahlung, Widerrufsereignisse, Beteiligungsquoten, stille Reserven und spätere Ausschüttungen.
- Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: § 2 AStG bei deutschen Staatsangehörigen und Niedrigsteuerländern.
- Hinzurechnung: §§ 7 ff. AStG bei niedrig besteuerten passiven Auslandsgesellschaften, Beherrschung, Einkunftsart und Substanz.
- Ort der Geschäftsleitung: tatsächliche Leitung, Board Minutes, Bankvollmachten, Verträge, Entscheidungsträger und Betriebsstätte.
- VAE: Free Zone, Mainland, FZE, Corporate Tax, Qualifying Income, Substance, Transfer Pricing, Bankkonto, Residency und Lizenzlogik.
- Internationale Stiftung: DIFC Foundation, Liechtenstein Stiftung oder Cyprus-Baustein nur mit deutscher § 15 AStG-, ErbStG-, EStG- und KYC-Prüfung.
Der Leistungsinhalt muss klar verkaufen: Kanzlei Meyers & Partner AG gründet nicht einfach eine Auslandsgesellschaft, sondern baut eine Struktur, die Wohnsitz, Geschäftsleitung, Steuerpflicht, Substanz, Bank und Dokumentation zusammenführt.
5. Banking, KYC, Substanz und Asset Protection
In vielen Konzepten ist nicht die Steueridee das Nadelöhr, sondern die Bankfähigkeit. Banken wollen verstehen, wem die Struktur wirtschaftlich zuzurechnen ist, woher das Vermögen stammt, warum die Struktur existiert, wer kontrolliert, wer begünstigt ist und wie Zahlungsflüsse dokumentiert werden.
- KYC-Grundakte: Organigramm, UBO, wirtschaftlich Berechtigte, Source of Wealth, Source of Funds, Steuerresidenzen, Pässe, Registerauszüge und Adressnachweise.
- Stiftungen und Foundations: Satzung, Beistatuten, By-Laws, Council- oder Stiftungsratsbeschlüsse, Begünstigtenlogik, Protektor/Guardian und Ausschüttungsregeln.
- Gesellschaften: Gesellschafterlisten, Geschäftsführer, Board Minutes, Verträge, Substanznachweise, Lizenz, Konten, Rechnungen und Leistungsnachweise.
- Asset Protection: zulässige Vermögensordnung, Haftungstrennung, Nachfolge, Governance und Gläubigerprävention ohne Scheingestaltung oder nachträgliche Gläubigerbenachteiligung.
- Substanz: Räume, Dienstleister, Personal, Geschäftsleitung, eigene Entscheidung, Risikoübernahme, eigene Buchhaltung und wirtschaftlicher Zweck.
- Jahrespflege: Aktualisierung bei Ausschüttungen, Wohnsitzwechsel, Vermögenszugang, Organwechsel, Kontoeröffnung oder neuer Gesellschaft.
Diese Leistung muss auf der Website als praktischer Umsetzungsvorteil erscheinen: Die Struktur wird nicht erst nach Gründung bankfähig repariert, sondern Bank- und KYC-Akte werden parallel zur Gründung gebaut.
6. Erbschaftsteuer, Bewertung und Unternehmensnachfolge
Die Rechtsdatenbank enthält viele Inhalte zu Bewertung, Betriebsvermögensverschonung, Verwaltungsvermögen, Verbundvermögen, Lohnsummen, Großerwerben, Stiftung und Unternehmensnachfolge. Der Mandant braucht hier keine isolierte Paragrafenliste, sondern eine Nachfolgerechnung.
- Bewertung: Immobilien, Altbau, Beteiligungen, Personengesellschaften, Unternehmenswerte, Substanzwert, vereinfachtes Ertragswertverfahren und Sonderbetriebsvermögen.
- Schenkung/Erbfall: Freibeträge, Steuerklassen, Nießbrauch, Kettenschenkung, Pflichtteil, Testament, Ehevertrag, Familienpool oder Stiftung.
- Betriebsvermögen: §§ 13a, 13b ErbStG, Regelverschonung, Optionsverschonung, Verwaltungsvermögen, junge Finanzmittel, Schulden und Verbundvermögen.
- Nachsteuerung: Behaltensfrist, Lohnsumme, Entnahmen, Ausschüttungen, Veräußerungen, Umwandlungen und Fristenkontrolle.
- Großerwerb: 26-Mio.-Grenze, Abschmelzmodell, Verschonungsbedarfsprüfung und Liquiditätsplanung.
- Umsetzung: Bewertungsmemo, Vermögensaufstellung, Schenkungsvertrag, Rückforderungsrechte, Stiftungs- oder Gesellschaftsstruktur und Bankunterlagen.
Das Verkaufsargument: Kanzlei Meyers & Partner AG verbindet Bewertung, Steuerlast, Familienziel und Strukturgründung. Die Nachfolge wird dadurch nicht nur steuerlich optimiert, sondern praktisch umsetzbar.
7. Umsatzsteuer und operative Strukturierung
Die Umsatzsteuerdatenbank zeigt zwei starke Praxisbereiche: digitale grenzüberschreitende Leistungen und konzerninterne Leistungsbeziehungen mit Organschafts- oder Vorsteuerfragen. Umsatzsteuer ist hier kein Nebenkriegsschauplatz, sondern kann eine Struktur wirtschaftlich entscheiden.
- Digitale Leistungen: § 3a UStG, B2C-Leistungsort beim Endkunden, 19 Prozent Regelsteuersatz, OSS/Nicht-EU-OSS, Plattformmodell und eigener Shop.
- Plattformen: Reseller- oder Vermittlermodell, Digistore/Stripe, Rechnungskette, Steuerpflichtiger, Dokumentation und Preislogik brutto/netto.
- B2B: Leistung an Unternehmer, Reverse Charge nach § 13b UStG, USt-ID, Leistungsnachweis und Rechnungsangaben.
- Organschaft: finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung, Innenumsätze, Vorsteuerabzug und Abgrenzung zu ausländischen Einheiten.
- Steuerfreie Umsätze: Medizin, Bildung, Gemeinnützigkeit oder Vermietung können Vorsteuerabzug ausschließen und Umsatzsteuer zur echten Kostenposition machen.
- Umsetzung: Verträge, Rechnungstexte, Leistungsbeschreibungen, ERP-/Checkout-Logik, Registrierungen, Kontenrahmen und Abstimmung mit Steuererklärung.
Die Website sollte klar machen: Kanzlei Meyers & Partner AG prüft Umsatzsteuer nicht nachträglich, sondern strukturiert operative Prozesse, Rechnungslogik, Gesellschaften und Auslandsbezug von Beginn an zusammen.