Bankfähigkeit

Banking, KYC und Substanzakte parallel zur Struktur aufbauen.

Eine gute Steuerstruktur ist wenig wert, wenn Bank, Registrar oder Finanzverwaltung die Vermögensherkunft und Zahlungslogik nicht nachvollziehen können.

Auf einen Blick

Bankfähigkeit ist ein eigenes Produkt.

UBO, Source of Wealth, Source of Funds, Organigramm, Stiftungsdokumente, Board Minutes, Steuerresidenzen und Zahlungsflüsse müssen konsistent zusammenpassen.

UBO und wirtschaftlich BerechtigteSource of WealthSource of FundsOrganigramm und ZahlungsflüsseSubstanzakteAsset Protection ohne Scheingestaltung

Mandantenvorteile

Der Mandant spart Zeit bei Kontoeröffnung, Compliance und späteren Prüfungen.

  • Bankanfragen werden schneller und konsistenter beantwortet.
  • Vermögensherkunft und Strukturzweck sind belegbar.
  • Stiftungen, Foundations, Holdings und FZEs werden nicht nachträglich bankfähig repariert.
  • Substanz und Geschäftsleitung werden laufend dokumentiert.
  • Asset Protection wird zulässig gestaltet und nicht als Scheinschutz verkauft.

KYC-Grundakte

Die KYC-Grundakte erklärt, wer wirtschaftlich beteiligt ist, woher das Vermögen stammt, welche Gesellschaften oder Stiftungen beteiligt sind und warum die Struktur existiert.

  • Pässe, Adressnachweise und Steuerresidenzen
  • Registerauszüge, Satzungen, Statuten und By-Laws
  • UBO-Analyse und Organigramm
  • Source-of-Wealth-Narrativ mit Belegen

Source of Wealth und Source of Funds

Source of Wealth beschreibt, wie Vermögen entstanden ist. Source of Funds erklärt, aus welcher konkreten Quelle eine Zahlung stammt. Banken unterscheiden diese Ebenen streng.

  • Unternehmensverkauf, Dividenden, Gehalt, Erbschaft, Immobilienverkauf belegen
  • Bankauszüge und Kaufverträge zuordnen
  • Zahlungsketten lückenlos darstellen
  • Steuerbescheide und Jahresabschlüsse bereithalten

Substanzakte

Für Auslandsgesellschaften und Stiftungen wird dokumentiert, wo Entscheidungen fallen, wer handelt, welche Räume, Dienstleister, Mitarbeiter, Verträge und Risiken existieren.

  • Board Minutes und Beschlüsse
  • lokale Adresse, Dienstleister und Buchhaltung
  • Bankvollmachten und Entscheidungsrechte
  • Verträge, Rechnungen und Leistungsnachweise

Asset Protection

Zulässiger Vermögensschutz ordnet Vermögen vor Risikoereignissen und mit echten wirtschaftlichen Gründen. Er darf nicht auf Scheingestaltung, Gläubigerbenachteiligung oder nachträglicher Vermögensverschiebung beruhen.

  • Haftungssphären trennen
  • Familien- und Unternehmensgovernance schaffen
  • Zweck, Zeitpunkt und Angemessenheit dokumentieren
  • Anfechtungs- und Missbrauchsrisiken prüfen

Was Kanzlei Meyers & Partner AG konkret liefert

  • KYC- und UBO-Unterlagenpaket
  • Source-of-Wealth- und Source-of-Funds-Dokumentation
  • Substanzakte für Gesellschaft oder Stiftung
  • Banking-Organigramm
  • Zahlungsfluss- und Vertragsmatrix
  • jährlicher Update-Prozess

Unterlagen für die Erstprüfung

  • Ausweisdokumente und Adressnachweise
  • Steuerresidenzen und Steuerbescheide
  • Registerauszüge, Satzungen und Gesellschaftsverträge
  • Bankauszüge und Transaktionsbelege
  • Vermögensherkunftsnachweise
  • Beschlüsse, Verträge und Rechnungen

Ergebnis der Erstberatung

Die Erstpruefung macht sichtbar, ob die geplante Struktur fuer Banken, Compliance, Steuerakte und Asset Protection erklaerbar ist.

  • KYC-Grundakte mit UBO, Source of Wealth, Source of Funds, Steuerresidenzen und Organigramm.
  • Substanz- und Zahlungsflussakte fuer Bank, Treuhaender, Registrar und Finanzverwaltung.
  • Asset-Protection-Check mit Grenzen, Gläubigerschutz, Governance und Nachfolgebezug.

Rechtsstand und Grenzen

KYC- und Banking-Anforderungen variieren je Bank, Jurisdiktion, Vermögensart und Risikoprofil. Die Unterlagen müssen im Einzelfall angepasst und laufend aktualisiert werden.

Häufige Mandantenfragen

FAQ

Warum ist Banking ein eigenes Produkt?

Weil viele Strukturen nicht an der Gruendung, sondern an KYC, Vermoegensherkunft und Zahlungsflusslogik scheitern.

FAQ

Was ist Source of Wealth?

Die nachvollziehbare Herkunft des Gesamtvermoegens, etwa Unternehmertum, Immobilien, Verkauf, Erbschaft oder Investmenthistorie.

FAQ

Was ist keine Asset Protection?

Keine nachtraegliche Gläubigerbenachteiligung, keine Scheingestaltung und keine Vermischung von Privat-, Stiftungs- und Gesellschaftsvermoegen.

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