International

International Tax, Wegzug und VAE-Strukturen verständlich einordnen.

Bei internationalen Strukturen müssen Ansässigkeit, Geschäftsleitung, Substanz, DBA, Hinzurechnung, Wegzugsteuer und Banking/KYC zusammenpassen.

01

Wegzugsteuer / Exit Tax

Prüfung von Beteiligungen, § 6 AStG, § 17 EStG, Rückkehr, Stundung, Entstrickung und Dokumentationsbedarf.

02

VAE-Gesellschaften: Free Zone, Mainland, Holding

Lizenz, Corporate Tax, Substance, Ort der Geschäftsleitung, Bankkonto, UBO, Rechnungswesen und internationale Anschlussfähigkeit.

03

Hinzurechnungsbesteuerung / CFC

Beherrschung, passive Einkünfte, Niedrigbesteuerung, Substanznachweis und Dokumentationspflichten.

04

Betriebsstätte und Ort der Geschäftsleitung

Faktische Leitung, Entscheidungsorte, Personal, Räume, Verträge, Vertreterrisiken und Management-Dokumentation.

05

Verrechnungspreise, Pillar 2 und internationale Strukturen

Funktions- und Risikoanalyse, Leistungsbeziehungen, Dokumentation, Konzernbezug und Mindestbesteuerung.

Vorteile

Vorteile internationaler Strukturierung: Niedrigsteuer nur mit Substanz.

International wird nur dann vorteilhaft, wenn Wohnsitz, Geschäftsleitung, Substanz, Banking und deutsche Abwehrnormen zusammenpassen. Genau diese Verbindung verkauft Kanzlei Meyers & Partner AG.

  • Wegzugsteuer, § 2 AStG, Hinzurechnung, Betriebsstätte und Geschäftsleitung werden vor Umzug oder Gründung sichtbar.
  • VAE-Free-Zone-, Mainland-, DIFC- und FZE-Strukturen werden mit UAE Corporate Tax, Lizenz, Bankkonto und deutscher Steuerakte aufgebaut.
  • Cyprus-, Liechtenstein- oder Holdingbausteine werden nur eingesetzt, wenn sie eine echte Funktion in Dividenden-, Vermögens- oder Family-Office-Strukturen haben.
  • Der Mandant erhält Planungssicherheit: Welche 0-Prozent- oder Niedrigsteuerwirkung realistisch ist und welche deutsche Steuer trotzdem bleibt.
Internationale Struktur prüfen

Datenlage International

Die internationale Seite sollte nicht nur Länder nennen, sondern Abwehrnormen erklären.

Für deutsche Unternehmer ist ein Wegzug oder eine Auslandsgesellschaft nur dann steuerlich belastbar, wenn deutsche Steuerpflicht, AStG, DBA, Substanz, Geschäftsleitung, CFC, Quellensteuer und Meldepflichten von Anfang an zusammengedacht werden.

Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt

Die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht endet erst, wenn Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt tatsächlich aufgegeben werden. Eine Abmeldung allein reicht nicht. Eine jederzeit nutzbare Wohnung, Familienmittelpunkt, Schlüsselgewalt, regelmäßige Aufenthalte oder tatsächliche Verfügungsmacht können die Steuerpflicht erhalten.

  • Wohnung in Deutschland, Mietvertrag, Eigentum und tatsächliche Nutzbarkeit
  • Aufenthaltstage, Lebensmittelpunkt, Familie, Vereins-/Bank-/Versicherungsdaten
  • Ansässigkeitsbescheinigung im Zielstaat
  • DBA-Tie-Breaker, falls ein DBA besteht; bei VAE fehlt aktuell ein deutsches DBA

Wegzugsteuer

§ 6 AStG erfasst stille Reserven in wesentlichen Kapitalgesellschaftsanteilen. Seit der Reform ist die alte Dauerstundung nicht mehr der Normalfall. Ratenzahlung, Sicherheitsleistung, Rückkehrregelung, Veräußerung, Liquidation, Anteilsübertragung und substanzielle Ausschüttungen müssen vor Wegzug geplant werden.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Bei deutschen Staatsangehörigen, Niedrigbesteuerung und wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland kann § 2 AStG für bis zu zehn Jahre nach Wegzug relevant bleiben. Gerade VAE-, Monaco- und andere Zero-Tax-Sachverhalte brauchen deshalb eine gesonderte Prüfung.

Hinzurechnungsbesteuerung

Ausländische Kapitalgesellschaften mit passiven Einkünften und niedriger Steuerbelastung können deutschen Gesellschaftern zugerechnet werden. Das betrifft insbesondere Holding-, Finanzierungs-, IP-, Lizenz- und vermögensverwaltende Strukturen in Niedrigsteuerstaaten.

  • Beherrschung durch deutsche Steuerpflichtige
  • passive Einkünfte nach § 8 AStG
  • effektive Niedrigbesteuerung unter der relevanten Grenze
  • Substanznachweis und tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit
  • Jahresabschlüsse, Steuerbescheide, Konten, Verträge und Mitarbeiter/Dienstleister

VAE-Strukturen

Die VAE bieten hohe Attraktivität für natürliche Personen, aber für Gesellschaften gilt ein eigener Corporate-Tax-Rahmen. Free-Zone-Status, Qualifying Income, Mainland-Geschäft, Transfer Pricing, Rechnungswesen, Bankkonto und Economic Substance müssen zur tatsächlichen Tätigkeit passen.

  • Lizenz und erlaubte Tätigkeit
  • Corporate-Tax-Registrierung und jährliche Compliance
  • Qualifying Free Zone Person und schädliche Einkünfte
  • Ort der Geschäftsleitung und tatsächliche Board-Entscheidungen
  • Bankkonto, UBO, Source of Funds und Zahlungswege
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