Stiftungen und Nachfolge

Stiftung, Foundation und Nachfolge mit fachlicher Tiefe.

Diese Seiten erklären Stiftungstypen, Steuerwirkung und Umsetzung. Kanzlei Meyers & Partner AG gründet Stiftungen, Foundations und Gesellschaften aus einer Hand.

Vorteile

Vorteile der Stiftungs- und Foundation-Gründungen.

Jede Stiftung verkauft einen anderen Nutzen: Ordnung, Steuerentlastung, Erbersatzsteuerplanung, Gemeinnützigkeit, Asset Protection, VAE-Bezug oder internationale Governance. Kanzlei Meyers & Partner AG gründet die passende Struktur aus einer Hand.

  • Deutsche Familienstiftung: Vermögen bündeln, Familienkonflikte reduzieren, Unternehmensanteile über Organe statt Erbengemeinschaften steuern.
  • Gemeinnützige Stiftung: Spendenabzug, Vermögensstock, steuerbegünstigte Vermögensverwaltung und gesellschaftliche Wirkung verbinden.
  • Liechtenstein Stiftung: langfristige internationale Vermögensbindung, keine deutsche Erbersatzsteuer bei tragfähiger Struktur und professionelle Governance.
  • DIFC Foundation: VAE-nahe Family-Office-Logik, flexible By-Laws, mögliche 0-Prozent-UAE-Wirkung und Banking/KYC mit deutscher Steuerprüfung.
  • Cyprus- und Holdingbausteine: Quellensteuer, EU-Substanz, Dividendenroute, Trust-/LBG-Logik und Anschlussfähigkeit an DIFC oder Liechtenstein.
Stiftungsstruktur besprechen

Mandantenlogik

Die Rechtsform ist nicht der Startpunkt. Der Sachverhalt ist der Startpunkt.

Vor einer Empfehlung werden Vermögensart, Wohnsitze, Beteiligungen, Familie, Gemeinnützigkeitswille, Steuerpflicht, Wegzug, Bankfähigkeit, Mitwirkungspflichten und Zeithorizont zusammengeführt.

01

Zweck

Familienbindung, Unternehmenserhalt, Vermögensschutz, Gemeinnützigkeit, internationale Governance oder Kombination.

02

Kontrolle

Vorstand, Stiftungsrat, Council, Guardian, Protektor, Begünstigte, Informationsrechte und Ausschüttungskompetenz.

03

Steuer

Schenkungsteuer, Erbersatzsteuer, laufende KSt/GewSt, § 15 AStG, § 20 EStG, Quellensteuer, Wegzug und Reporting.

04

Praxis

Bankkonto, KYC, UBO, Vermögensherkunft, Beschlüsse, Rechnungslegung, lokale Substanz und jährliche Pflege.

Wie die Seiten gelesen werden sollten

Die Unterseiten sind bewusst ausführlich. Ein Mandant soll nicht nur sehen, dass Kanzlei Meyers & Partner AG eine Struktur kennt, sondern verstehen, welche Entscheidungen vor der Umsetzung getroffen werden müssen und welche Punkte später gegenüber Finanzverwaltung, Bank, Familie und Beratern belegt werden müssen.

  • Jede Seite beginnt mit dem wirtschaftlichen Einsatzbereich.
  • Danach folgen Errichtung, Governance und steuerliche Behandlung.
  • Die Risikoteile zeigen, an welchen Stellen Strukturen in der Praxis scheitern.
  • Die Unterlagenlisten helfen bei Vorbereitung, Bankfähigkeit und Umsetzung.

Gründungsangebote

Welche Gründung wir für Mandanten vorbereiten.

Interessenten sollen sofort erkennen, dass Kanzlei Meyers & Partner AG nicht nur abstrakt über Stiftungen schreibt, sondern komplette Gründungs- und Strukturierungsprojekte führt. Jede Gründung beginnt mit einer Belastungsrechnung und endet mit einer umsetzbaren Strukturakte für Berater, Bank, Notar, Stiftungsbehörde oder ausländischen Registrar.

  • Deutsche Familienstiftung: Satzung, Stiftungsgeschäft, Anerkennung, Steuerklassenprivileg, Erbersatzsteuerrechnung und Governance-Handbuch.
  • Gemeinnützige Stiftung: Zweckkonzept, § 60a AO, Spenden- und Vermögensstockplanung, Mittelverwendung, Rücklagen, Drittelregelung und Zuwendungsbestätigungen.
  • Liechtenstein Stiftung: Statuten-/Beistatutenlogik, Stiftungsrat, Protektor, Intransparenz, § 15 AStG, Schenkungsteuer, Bank- und KYC-Akte.
  • DIFC Foundation: Founder, Council, Guardian, Charter, By-Laws, Family Foundation Election, Free-Zone-Einbindung, VAE-Banking und deutsche Steuerprüfung.
  • Cyprus Trust, LBG oder Holding: EU-Substanz, Quellensteuerentlastung, Trust-/LBG-Einordnung, § 50d Abs. 3 EStG, Reporting und Bankfähigkeit.
  • Stiftung + Holding + KG: Projektfahrplan für Unternehmer mit Einbringung, originär gewerblicher KG, Buchwertanträgen, Verschonung und Wegzugsplanung.

Der Mehrwert ist die Entscheidungsrechnung vor der Urkunde.

Die eigentliche Beratung liegt vor der Gründung: Welche Struktur spart wirklich Steuer, welche schafft nur Komplexität, welche bleibt bankfähig, welche hält einem späteren Wegzug stand und welche kann die Familie tatsächlich über Jahrzehnte führen?

  • Steuerhebel: Spendenabzug, laufende Steuerbefreiung, § 8b KStG, Verschonung, Erbersatzsteuervermeidung, Quellensteuer und Wegzugsteuer.
  • Nichtsteuerliche Gründe: Asset Protection, Familienfrieden, Unternehmensfortführung, Governance, Nachfolge, Reputation und internationale Handlungsfähigkeit.
  • Umsetzung: Strukturdiagramm, Satzungslogik, Steuervermerk, Beschlussmuster, Unterlagenliste, KYC-Paket und Jahreskalender.
  • Grenzen: kein pauschales Steuerfrei-Versprechen, keine Briefkastenstruktur, keine Kontrolle durch die Hintertür und keine Vermischung von privat, Stiftung und Gesellschaft.

Aus einer Hand

Wir gründen die gesamte Struktur, nicht nur einzelne Bausteine.

Kanzlei Meyers & Partner AG begleitet Mandanten von der ersten Steuer- und Strukturentscheidung bis zur tatsächlichen Errichtung. Das umfasst deutsche Stiftungen, gemeinnützige Stiftungen, Liechtenstein Stiftungen, DIFC Foundations, Cyprus-Bausteine, Holding-Gesellschaften, GmbH & Co. KG-Strukturen, VAE-Gesellschaften, Bankfähigkeit und die steuerliche Dokumentation.

  • Ein Ansprechpartner für Zielstruktur, Steuerlogik, Gründungsfahrplan und Umsetzung.
  • Koordination mit deutschen Notaren, Stiftungsbehörden, Finanzämtern, ausländischen Treuhändern, Registraren, Banken und lokalen Rechtsberatern.
  • Gründung der passenden Gesellschaften und Stiftungen im richtigen zeitlichen Ablauf.
  • Bank- und KYC-Unterlagen parallel zur Gründung, damit die Struktur praktisch nutzbar wird.
  • Übergabe einer vollständigen Strukturakte mit Organigramm, Beschlüssen, Steuervermerk, Unterlagenliste und Jahrespflichten.

Vertiefungen

Zusätzliche Stiftungsseiten für Mandantenentscheidung und Verkauf.

v12 Konsolidierung

Die wichtigsten Strukturpfade führen direkt in ein Mandat.

v12 verbindet Rechtsdatenbank, Konzepte und bestehende Seiten zu klaren Angebotsseiten: Nutzen, Steuerwirkung, laufende Pflichten, Fehlerquellen, Unterlagen und Lieferumfang aus einer Hand.