Premium-Struktur

Stiftung, Holding, GmbH & Co. KG und Wegzug als Gesamtprojekt.

Diese Struktur verbindet Nachfolge, Thesaurierung, Asset Protection und internationale Beweglichkeit. Entscheidend ist die Reihenfolge der Schritte.

Auf einen Blick

Die Zielstruktur wird nicht gezeichnet, sondern steuerlich in der richtigen Reihenfolge gebaut.

Ausgangspunkt sind Beteiligungen, stille Reserven, Familie, Wohnsitz, künftiger Exit und Bankfähigkeit. Erst danach werden Einbringung, Holding, KG, Stiftung und Wegzugsvorbereitung aufeinander abgestimmt.

Einbringung und AnteilstauschHolding-GmbH und operative GmbHoriginär gewerbliche GmbH & Co. KGStiftungsspitze Deutschland, Liechtenstein oder DIFCBuchwertanträge und SperrfristkalenderWegzugsteuer, Entstrickung und Substanzakte

Mandantenvorteile

Der Mandant erhält eine belastbare Zielarchitektur statt einzelner Gesellschaften.

  • Gewinne und Verkaufserlöse können im passenden Holdingmodell thesauriert und reinvestiert werden.
  • Die KG kann Mitunternehmerbaustein, Betriebsstättenanker und Nachfolgeinstrument zugleich sein.
  • Die Stiftung ordnet Kontrolle, Begünstigte, Familienfrieden und langfristige Vermögensbindung.
  • Ein späterer Wegzug wird vor Gründung mit § 6 AStG, Entstrickung, Geschäftsleitung und Substanz geprüft.
  • Buchwertanträge, Sperrfristen und Bewertungsunterlagen werden nicht nachträglich gesucht, sondern laufend geführt.
  • Kanzlei Meyers & Partner AG koordiniert Steueranalyse, Gesellschaftsgründung, Notar, Stiftung, Bank und Dokumentation aus einer Hand.

Typischer Projektaufbau

Die Umsetzung beginnt mit einem Datenraum: Gesellschaftsverträge, Beteiligungsquoten, Anschaffungskosten, stille Reserven, Jahresabschlüsse, Immobilien, Darlehen, Familienziele und Wohnsitzplanung. Daraus entsteht ein Zielorganigramm mit Steuerfolgen je Schritt.

  • Ist-Struktur und Zielstruktur abgleichen
  • Einbringung Einzelunternehmen oder Beteiligungen prüfen
  • Holding-GmbH mit Anteilstausch oder Einlage planen
  • GmbH & Co. KG als originär gewerblichen Baustein ausgestalten
  • Stiftungsspitze erst nach Steuer- und Governance-Prüfung aufsetzen

Steuerliche Kernpunkte

Die Struktur ist steuerlich sensibel, weil jeder Schritt eine eigene Eintrittsbesteuerung auslösen kann. Ein falscher Anteilstausch, ein verspäteter Buchwertantrag oder ein Sperrfristverstoß kann die gewünschte Steuerneutralität gefährden.

  • § 20 und § 21 UmwStG bei Einbringung und Anteilstausch
  • § 22 UmwStG und siebenjähriger Sperrfristkalender
  • § 8b KStG bei Dividenden und Anteilsveräußerungen in der Holding
  • § 6 AStG bei wesentlichen Kapitalgesellschaftsanteilen vor Wegzug
  • § 42 AO und außersteuerliche Motive dokumentieren

Laufende Besteuerung und Verwaltung

Nach der Gründung muss die Struktur jährlich gepflegt werden. Dazu gehören Buchhaltung, Beschlüsse, Leistungsbeziehungen, Ausschüttungsstrategie, Sonderbetriebsvermögen, Steuererklärungen, Bankakte und Fristenüberwachung.

  • Ausschüttungen zwischen operativer GmbH, Holding, KG und Stiftung planen
  • Darlehen, Management Fees und Leistungsbeziehungen fremdüblich dokumentieren
  • Sonderbetriebsvermögen und Mitunternehmerstellung kontrollieren
  • Stiftungsorgane und Gesellschaftsorgane getrennt handeln lassen

Typische Fehler

Viele Strukturen scheitern nicht an der Zielidee, sondern am Ablauf. Der erste Notartermin wird gemacht, bevor Buchwertlogik, Sperrfristen, Wegzugsteuer und Bankfähigkeit durchgerechnet sind.

  • Holding wird gegründet, aber Anteilstausch nicht sauber durchgeführt
  • KG hat keine originär gewerbliche Funktion
  • Stiftung erhält Vermögen ohne Steuer- und Schenkungsteuerrechnung
  • Wegzug wird nachträglich geplant, obwohl stille Reserven bereits festhängen
  • Bank/KYC wird erst nach Gründung vorbereitet

Was Kanzlei Meyers & Partner AG konkret liefert

  • Zielorganigramm mit steuerlicher Schrittfolge
  • Belastungsrechnung für Einbringung, Ausschüttung, Verkauf, Stiftung und Wegzug
  • Buchwert- und Sperrfristfahrplan
  • Gründungs- und Notarcheckliste
  • KYC- und Substanzakte für Banken und Berater
  • Jahrespflichten- und Fristenkalender

Unterlagen für die Erstprüfung

  • Gesellschaftsverträge und Beteiligungsübersicht
  • Jahresabschlüsse, Steuerbescheide und Anschaffungskosten
  • Vermögensübersicht und stille Reserven
  • Wohnsitz- und Wegzugsplanung
  • Familienziele, Begünstigte und Governance-Wünsche
  • Bank- und Darlehensunterlagen

Ergebnis der Erstberatung

Der Mandant erhaelt nach der Erstpruefung eine belastbare Architekturentscheidung: Zielorganigramm, Schrittfolge, Steuerfolgen, Sperrfristkalender, Gruendungsbedarf und Unterlagenliste.

  • Entscheidungsmatrix fuer Stiftungsspitze, Holding, GmbH & Co. KG, Wegzug und Banking.
  • Steuerliche Schrittfolge mit Buchwert-, Sperrfrist-, AStG- und Substanzpruefung.
  • Umsetzungsfahrplan fuer Notar, Gesellschaften, Stiftung, Bankakte und laufende Verwaltung.

Rechtsstand und Grenzen

Die Struktur muss im Einzelfall anhand UmwStG, EStG, KStG, GewStG, ErbStG, AStG und AO geprüft werden. Steuerneutralität, Verschonung und Wegzugsvorteile werden nicht pauschal zugesagt.

Häufige Mandantenfragen

FAQ

Muss die Stiftung zuerst gegruendet werden?

Nicht zwingend. Die Reihenfolge haengt von stillen Reserven, Beteiligungen, Buchwertantraegen, Schenkungsteuer, Wegzug und Bankfaehigkeit ab.

FAQ

Kann die Struktur einen Wegzug steuerfrei machen?

Ein Wegzug wird nicht pauschal steuerfrei versprochen. Geprueft werden insbesondere § 6 AStG, Entstrickung, Geschaeftsleitung, Substanz und spaetere Veraeusserungen.

FAQ

Was ist das konkrete Ergebnis?

Ein Projektplan mit Zielstruktur, steuerlichen Annahmen, Ausschlussgruenden, Gruendungsunterlagen, KYC-Akte und Jahrespflichten.

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