Muss die Stiftung zuerst gegruendet werden?
Nicht zwingend. Die Reihenfolge haengt von stillen Reserven, Beteiligungen, Buchwertantraegen, Schenkungsteuer, Wegzug und Bankfaehigkeit ab.
Premium-Struktur
Diese Struktur verbindet Nachfolge, Thesaurierung, Asset Protection und internationale Beweglichkeit. Entscheidend ist die Reihenfolge der Schritte.
Auf einen Blick
Ausgangspunkt sind Beteiligungen, stille Reserven, Familie, Wohnsitz, künftiger Exit und Bankfähigkeit. Erst danach werden Einbringung, Holding, KG, Stiftung und Wegzugsvorbereitung aufeinander abgestimmt.
Mandantenvorteile
Die Umsetzung beginnt mit einem Datenraum: Gesellschaftsverträge, Beteiligungsquoten, Anschaffungskosten, stille Reserven, Jahresabschlüsse, Immobilien, Darlehen, Familienziele und Wohnsitzplanung. Daraus entsteht ein Zielorganigramm mit Steuerfolgen je Schritt.
Die Struktur ist steuerlich sensibel, weil jeder Schritt eine eigene Eintrittsbesteuerung auslösen kann. Ein falscher Anteilstausch, ein verspäteter Buchwertantrag oder ein Sperrfristverstoß kann die gewünschte Steuerneutralität gefährden.
Nach der Gründung muss die Struktur jährlich gepflegt werden. Dazu gehören Buchhaltung, Beschlüsse, Leistungsbeziehungen, Ausschüttungsstrategie, Sonderbetriebsvermögen, Steuererklärungen, Bankakte und Fristenüberwachung.
Viele Strukturen scheitern nicht an der Zielidee, sondern am Ablauf. Der erste Notartermin wird gemacht, bevor Buchwertlogik, Sperrfristen, Wegzugsteuer und Bankfähigkeit durchgerechnet sind.
Der Mandant erhaelt nach der Erstpruefung eine belastbare Architekturentscheidung: Zielorganigramm, Schrittfolge, Steuerfolgen, Sperrfristkalender, Gruendungsbedarf und Unterlagenliste.
Die Struktur muss im Einzelfall anhand UmwStG, EStG, KStG, GewStG, ErbStG, AStG und AO geprüft werden. Steuerneutralität, Verschonung und Wegzugsvorteile werden nicht pauschal zugesagt.
Nicht zwingend. Die Reihenfolge haengt von stillen Reserven, Beteiligungen, Buchwertantraegen, Schenkungsteuer, Wegzug und Bankfaehigkeit ab.
Ein Wegzug wird nicht pauschal steuerfrei versprochen. Geprueft werden insbesondere § 6 AStG, Entstrickung, Geschaeftsleitung, Substanz und spaetere Veraeusserungen.
Ein Projektplan mit Zielstruktur, steuerlichen Annahmen, Ausschlussgruenden, Gruendungsunterlagen, KYC-Akte und Jahrespflichten.
Anschluss
Thesaurierung, § 8b KStG, Reinvestition und Exit-Vorbereitung.
GemeinnützigkeitSpendenabzug, § 58 Nr. 6 AO, Mittelverwendung und laufende Gemeinnützigkeit.
Liechtenstein§ 15 AStG, Eintrittsteuer, laufende Auskehrungen und Ertragsherkunft.
BankingBankfähigkeit, UBO, Source of Wealth, Zahlungsflüsse und Substanzakte.