Ist die DIFC Foundation automatisch steuerfrei?
Nein. DIFC- und Free-Zone-Strukturen koennen nur unter bestimmten Voraussetzungen lokale 0-Prozent-Wirkung erreichen.
DIFC Foundation
Die DIFC Foundation ist ein starker VAE-Baustein, aber für deutsche Mandanten nur tragfähig mit AStG-, Wegzug-, KYC- und Substanzprüfung.
Auf einen Blick
Founder, Council, Guardian, Charter und By-Laws müssen so gestaltet werden, dass Zweck, Kontrolle, Begünstigte, Auskehrungen und Vermögensverwaltung auch gegenüber deutscher Finanzverwaltung und Banken erklärbar bleiben.
Mandantenvorteile
Für die DIFC Foundation werden Charter, By-Laws, Council, Guardian, Registered Office und Begünstigtenlogik aufgesetzt. Die Dokumente müssen nicht nur lokal wirksam sein, sondern deutsche Steuerfragen mitdenken.
Die VAE Corporate Tax sieht für bestimmte Family Foundations besondere Behandlungsmöglichkeiten vor. Diese können lokal attraktiv sein, ersetzen aber keine deutsche Steuerprüfung.
§ 15 AStG kann Vermögen und Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung deutschen Personen zurechnen. Außerdem sind § 39 AO, § 7 ErbStG, § 20 EStG und § 6 AStG zu prüfen.
DIFC-Strukturen sind nur praktisch nutzbar, wenn Banken die Vermögensherkunft, UBO-Struktur, Zahlungsflüsse und wirtschaftliche Funktion verstehen.
Die Erstpruefung zeigt, ob eine DIFC Foundation als VAE-nahe Governance-, Family-Office- oder Asset-Protection-Struktur steuerlich tragfaehig ist.
DIFC- und Free-Zone-Vorteile hängen von UAE Corporate Tax, Qualifying-Income-Regeln, Substanz und deutscher Steuerprüfung ab. Eine 0-Prozent-Wirkung wird nicht pauschal garantiert.
Nein. DIFC- und Free-Zone-Strukturen koennen nur unter bestimmten Voraussetzungen lokale 0-Prozent-Wirkung erreichen.
UAE Corporate Tax, Qualifying Income, Substanz, § 15 AStG, Wegzugsteuer, Meldepflichten und deutsche Steuerpflicht.
Bei echtem VAE-Bezug, internationaler Governance, Family-Office-Funktion, Bankfaehigkeit und klarer Vermoegensverwaltungslogik.
Anschluss
Lizenz, Corporate Tax, Bankkonto, Residency und deutsche Steuerakte.
BankingBankfähigkeit, UBO, Source of Wealth, Zahlungsflüsse und Substanzakte.
SubstanzTatsächliche Leitung, Board Minutes, Betriebsstätte und Entscheidungsdokumentation.
Liechtenstein§ 15 AStG, Eintrittsteuer, laufende Auskehrungen und Ertragsherkunft.