Stiftungen und Nachfolge
DIFC Foundation
Die DIFC Foundation kann in VAE-nahen Vermögens- und Beteiligungsstrukturen eine flexible Governance-Rolle übernehmen, ersetzt aber keine deutsche Steuerprüfung.
Auf einen Blick
Die DIFC Foundation ist stark bei Governance und VAE-Bezug, kritisch bei deutscher Zurechnung.
Für deutsche Mandanten steht nicht die Existenz nach DIFC-Recht im Mittelpunkt, sondern die Frage, ob Vermögen und Einkünfte aus deutscher Sicht dem Stifter oder Begünstigten zugerechnet werden.
Vorteile
Vorteile der DIFC Foundation: VAE-Governance und mögliche 0-Prozent-Wirkung
- Bei echtem VAE-Bezug kann die DIFC Foundation Governance, Vermögenshaltung, Family Office, Banking und internationale Beteiligungen flexibel bündeln.
- DIFC- und Free-Zone-Regeln, mögliche 0-Prozent-Wirkung für qualifizierende Einkünfte und Family Foundation Election können steuerlich attraktiv sein, müssen aber mit UAE Federal Corporate Tax, Substanz und deutscher Steuerprüfung verbunden werden.
- Founder, Council, Guardian, Charter und By-Laws schaffen eine moderne Steuerungslogik, wenn Rechte und Ausschüttungen nicht zur deutschen Zurechnung führen.
- Die Foundation kann mit VAE-Residency, FZE-Administration, Cyprus- oder Holding-Bausteinen kombiniert werden, wenn jede Einheit eine echte Funktion hat.
- Deutsche Steuerfallen wie § 15 AStG, § 39 AO, Schenkungsteuer, § 6 AStG und Ausschüttungsbesteuerung werden vor Transfer geprüft.
- Kanzlei Meyers & Partner AG führt DIFC-Gründung, VAE-Steuerprüfung, deutsche Steuerakte, Banking/KYC, Council-Dokumentation und Anschlussgesellschaften aus einer Hand.
Was eine DIFC Foundation ist
Die DIFC Foundation ist eine Foundation-Struktur im Dubai International Financial Centre. Sie kann Vermögen halten, Beteiligungen bündeln, Nachfolge regeln und Familien-Governance schaffen. Typische Rollen sind Founder, Council, Guardian und Begünstigte.
Für DACH-Mandanten ist sie besonders interessant, wenn ohnehin VAE-Bezug besteht: Wohnsitz, Unternehmensaufbau, VAE-Bankkonto, Free-Zone-Struktur, Beteiligungen, Immobilien, Krypto- oder internationale Portfolios.
- eigene Rechtspersönlichkeit nach DIFC-Recht
- kein klassischer Trust, aber trust-ähnliche Governance-Möglichkeiten
- Council entscheidet nach Charter und By-Laws
- Guardian kann Kontrollrechte ausüben
- Begünstigte und Ausschüttungsregeln werden in den Dokumenten geregelt
Dokumente und Governance
Die Charter enthält die Grundverfassung. Die By-Laws regeln Details zu Begünstigten, Council, Guardian, Ausschüttungen, Vermögensverwaltung, Änderungsvorbehalten und Liquidation. Diese Dokumente sind aus deutscher Sicht entscheidend, weil sie zeigen, ob Vermögen wirklich verselbständigt ist.
Reserved Powers des Founders können sinnvoll sein, dürfen aber nicht dazu führen, dass der Founder die Foundation wirtschaftlich wie eigenes Vermögen beherrscht. Besonders sensibel sind Widerruf, Rückübertragung, Austausch des Council, Ausschüttungsbefehle und Investitionsentscheidungen.
- keine unbegrenzte Rückholbarkeit des Vermögens
- Council-Entscheidungen dokumentieren und tatsächlich leben
- Guardian-Rechte als Schutzrechte, nicht als wirtschaftliche Alleinsteuerung
- Begünstigte ohne klagbare Vermögensansprüche ausgestalten, soweit Intransparenz gewünscht ist
Deutsche Kernprüfung: § 15 AStG und § 39 AO
Bei deutschen Stiftern oder Begünstigten ist § 15 AStG der Hauptangriffspunkt. Die deutsche Finanzverwaltung fragt, ob Vermögen und Einkünfte der ausländischen Familienstiftung deutschen Personen zugerechnet werden. Eine Escape-Argumentation verlangt rechtlichen und tatsächlichen Verfügungsentzug sowie ausreichenden Informationsaustausch.
Daneben bleibt § 39 AO wichtig: Wer wirtschaftlicher Eigentümer bleibt, verliert das Argument der Verselbständigung. Die DIFC-Dokumente, Beschlüsse und tatsächlichen Zahlungswege müssen deshalb konsistent zeigen, dass die Foundation nicht nur ein Depotetikett ist.
- Charter und By-Laws auf Verfügungsentzug prüfen
- Council-Protokolle und Entscheidungen archivieren
- Begünstigtenrechte und Founder-Rechte begrenzen
- Informationsaustausch und Mitwirkungspflichten dokumentieren
UAE Family Foundation Election
Die VAE Corporate Tax erlaubt für bestimmte Family Foundations eine Behandlung, die wirtschaftlich transparent beziehungsweise wie eine unincorporated partnership wirken kann. Diese Wahl kann für VAE-Corporate-Tax-Zwecke sinnvoll sein.
Sie entscheidet aber nicht die deutsche Steuerfrage. Deutschland prüft weiter nach deutschem Steuerrecht: § 39 AO, § 15 AStG, ErbStG, EStG, KStG, AStG-Meldepflichten und gegebenenfalls DBA- oder Quellensteuerregeln. VAE-Transparenz ist daher kein deutsches Freizeichen.
- Election über VAE-Verfahren und Compliance prüfen
- deutsche Intransparenz- oder Transparenzfolge separat würdigen
- keine Vermischung von privaten, Foundation- und FZE-Konten
- lokale VAE-Steuermeinung und deutsche Steuermeinung zusammenführen
Errichtung und Ausstattung
Die Ausstattung der Foundation kann aus deutscher Sicht Schenkungsteuer nach § 7 ErbStG auslösen, wenn deutsche Anknüpfungspunkte bestehen. Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften sind außerdem § 17 EStG, § 6 AStG, Sperrfristen und Bewertung zu prüfen. Bei Personengesellschaften und Betriebsvermögen können Entstrickung und Buchwertfortführung relevant werden.
Auch ein Verkauf an die Foundation gegen Verkäuferdarlehen ist kein einfacher Ausweg. Ein Darlehen muss fremdüblich, verzinst, besichert, tatsächlich bedient und wirtschaftlich plausibel sein. Sonst drohen Umqualifikation, verdeckte Zuwendung oder Zurechnungsargumente.
- Bewertung und Steuerfolgen vor Vermögensübertragung festlegen
- Seller Loan nur mit Vertrag, Zins, Tilgung, Bonität und Zahlungsnachweis
- Krypto, Immobilien, Beteiligungen und Finanzanlagen getrennt analysieren
- AWV-, AStG-, DAC6-/DAC8- und lokale Meldepflichten prüfen
VAE FZE als Visa- oder Administrationsbaustein
Eine VAE Free Zone Entity kann für Residency, Administration, Management Fees oder operative Tätigkeiten sinnvoll sein. Sie sollte aber nicht künstlich passive Vermögensverwaltung ohne Funktion abbilden. Je nach Tätigkeit sind Corporate Tax, Transfer Pricing, Qualifying Income, Ort der Geschäftsleitung und CFC-Regeln zu prüfen.
In vielen Konzepten sollte die FZE asset-light und funktionsklar bleiben: echte administrative Leistung, klare Verträge, angemessene Vergütung, eigene Buchhaltung und keine Vermischung mit Foundation-Vermögen.
Cyprus Holding als Dividendenroute
Weil das DBA Deutschland-VAE nicht mehr als Standardentlastung für deutsche Dividendenströme genutzt werden kann, wird bei deutschen Beteiligungen gelegentlich eine EU-Holding, etwa in Zypern, geprüft. Ziel kann Quellensteuerentlastung nach EU-Mutter-Tochter-Regime oder nationalen Entlastungsnormen sein.
Diese Route funktioniert nur mit echter Substanz und wirtschaftlicher Funktion. § 50d Abs. 3 EStG, Anti-Treaty-Shopping, Geschäftsleitung, Board, Bankkonto, Buchhaltung, Entscheidungsort und Nutzenberechtigung müssen vorab geprüft werden. Eine reine Durchleitungsgesellschaft ist angreifbar.
- Mindestbeteiligung und Haltedauer beachten
- Substanz, eigene Entscheidungsträger und wirtschaftlichen Grund schaffen
- Zahlungsströme, Dividendenbeschlüsse und Entlastungsanträge dokumentieren
- Cyprus-Steuerreform und lokale Compliance einplanen
Wegzug und deutsche Steuerverhaftung
Die DIFC Foundation wird häufig im Umfeld eines geplanten VAE-Wegzugs diskutiert. Wegzugsteuer nach § 6 AStG entsteht aber nicht dadurch weniger, dass eine Foundation im Ausland existiert. Entscheidend sind Beteiligungshöhen, stille Reserven, unbeschränkte Steuerpflicht, Übertragungen, Ausschüttungen und spätere Veräußerungen.
Bei Betriebsvermögen und Personengesellschaften sind Entstrickung und funktionale Zuordnung zu prüfen. Bei Krypto und privaten Wirtschaftsgütern können andere Regeln, Haltefristen und Bewertungsfragen greifen.
Ausschüttungen an deutsche Begünstigte
Laufende, satzungsgemäße Auskehrungen einer intransparenten ausländischen Foundation an deutsche Destinatäre können nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG steuerpflichtig sein. Das ist getrennt von einer etwaigen Zurechnung nach § 15 AStG zu prüfen.
Schenkungsteuerlich kritisch sind Leistungen außerhalb des Begünstigtenkreises, zweckwidrige Sonderzahlungen, Liquidationsleistungen, echte Substanzauskehrungen und klagbare Ansprüche. Deshalb müssen By-Laws, Beschluss, Zahlungszweck und Vermögensherkunft zusammenpassen.
Banking, UBO und KYC
DIFC- und VAE-Strukturen stehen bankseitig unter erhöhter Dokumentationslast. Benötigt werden Source of Wealth, Source of Funds, UBO-Analyse, Organigramm, Charter, By-Laws, Council-Beschlüsse, Guardian-Rechte, Steuerresidenzen, Konto- und Zahlungszwecklogik.
Die Foundation sollte nicht erst nach Gründung bankfähig gemacht werden. Gute Strukturierung erstellt die Bankakte parallel zum Steuerkonzept, damit wirtschaftlicher Zweck, Zahlungsflüsse und Compliance ohne Widersprüche erklärbar sind.
Typische Fehler
Die DIFC Foundation scheitert, wenn sie als einfache VAE-Box verstanden wird. Deutsche Steuerpflicht, § 15 AStG, § 39 AO, Schenkungsteuer, Wegzug, FZE-Funktionen und KYC müssen vor der Errichtung aufeinander abgestimmt sein.
- UAE Election wird mit deutscher Steuertransparenz verwechselt
- Founder behält faktisch vollständige Kontrolle
- Council protokolliert nicht oder entscheidet nur formal
- Darlehen wird vereinbart, aber nicht fremdüblich gelebt
- FZE, Foundation und private Konten werden vermischt
Unterlagen für die Beratung
Für eine DIFC-Prüfung wird eine gemeinsame deutsche und VAE-Strukturakte erstellt.
- Charter-/By-Laws-Entwurf oder Zielvorgaben
- Founder, Council, Guardian, Begünstigte und Reserved Powers
- Vermögensübersicht, Bewertungen, stille Reserven und geplante Transfers
- VAE-Wohnsitz-, Free-Zone-, FZE- und Corporate-Tax-Daten
- deutsche Steuerresidenz, Wegzugsplanung, Beteiligungshöhen und Meldepflichten
- Banking/KYC-Dokumente, Source of Wealth und Source of Funds
Passende Anschlussseiten
Informationsdatenlage für die Einzelfallprüfung
Dieser Abschnitt verdichtet die interne Prüf- und Konzeptdatenbank in eine Mandantenlogik. Er zeigt, welche Tatsachen vorliegen müssen, welche Steuerfolgen getrennt zu prüfen sind und welche Unterlagen später gegenüber Finanzverwaltung, Bank, Notar, Stiftungsbehörde oder ausländischen Dienstleistern benötigt werden.
Prüfreihenfolge bei DIFC Foundation
Bei der DIFC Foundation ist die erste Frage nicht, ob sie gegründet werden kann. Die erste Frage ist, ob Founder, Council, Guardian, Begünstigte und By-Laws aus deutscher Sicht einen echten Verfügungsentzug schaffen.
Die zweite Frage ist, ob der VAE-Bezug real ist: Residency, Bankkonto, FZE, Corporate Tax, Family Office, Vermögensverwaltung, lokale Dienstleister und laufende Council-Arbeit müssen zueinander passen.
- Charter und By-Laws auf Founder-Rechte, Rückfall und Ausschüttungskontrolle prüfen
- Council-Beschlüsse und tatsächliche Verwaltung in der VAE-/DIFC-Logik dokumentieren
- UAE Corporate Tax Election getrennt von deutscher AStG-Prüfung behandeln
- Schenkungsteuer, Wegzugsteuer, § 39 AO und § 15 AStG vor Transfer modellieren
- Banking/KYC vor Gründung mitdenken, nicht nachträglich reparieren
UAE-Steuerdaten
Die VAE erheben keine persönliche Einkommensteuer auf natürliche Personen. Für Unternehmen gilt seit 2023 grundsätzlich Corporate Tax. Free-Zone-Status, Qualifying Income, Registrierung, Buchhaltung und Transfer Pricing können relevant werden.
Eine Family Foundation Election kann für VAE-Zwecke dazu führen, dass die Foundation steuerlich anders behandelt wird. Das ist aber nur eine VAE-Regel. Für deutsche Steuerpflichtige bleiben § 15 AStG, § 39 AO, ErbStG und EStG eigenständig.
- Corporate Tax Registration und jährliche Compliance
- Family Foundation Election über EmaraTax/FTA prüfen
- keine Vermischung von Foundation-, FZE- und Privatkonten
- VAE-Substanz: Registered Office, lokale Dienstleister, Council-Protokolle, Bank
- deutsche Steuermeinung und VAE-Steuermeinung zusammenführen
Transfer- und Darlehensdaten
Vermögensübertragungen auf die DIFC Foundation können schenkungsteuerlich relevant sein. Bei Kapitalgesellschaftsanteilen kommen § 17 EStG und § 6 AStG hinzu. Bei Personengesellschaften und Betriebsvermögen sind Entstrickung, Betriebsstätte und Buchwertlogik zu prüfen.
Ein Verkauf gegen Verkäuferdarlehen ist nur tragfähig, wenn er wie unter fremden Dritten durchgeführt wird. Ein bloßer Buchungsvorgang ohne Zins, Sicherheiten, Tilgung und tatsächliche Zahlungsströme ist ein Risikofaktor.
- Bewertung des übertragenen Vermögens vor Transfer
- Darlehensvertrag mit Laufzeit, Zins, Tilgung, Sicherheiten und Default-Regeln
- tatsächliche Zinszahlungen und Tilgungsflüsse
- AWV-, § 138 AO-, AStG-, DAC6- und DAC8-Prüfung
- Krypto-Transfers mit Wallet-Historie, Anschaffungskosten und Haltefristen belegen
Cyprus- und FZE-Bausteine
Eine Cyprus Holding kann bei deutschen Dividendenströmen geprüft werden, weil das DBA Deutschland-VAE ausgelaufen ist. Sie funktioniert aber nur mit Substanz, Nutzenberechtigung und echter wirtschaftlicher Funktion.
Eine VAE-FZE kann Residency, Administration oder operative Leistungen unterstützen. Sie darf aber nicht zu einer funktionslosen Hülle werden, die passive Einkünfte oder Foundation-Vermögen ohne klare Rolle hält.
- Cyprus: Board, Bank, Buchhaltung, Substanz, § 50d Abs. 3 und Quellensteuerentlastung
- FZE: Lizenz, Personal/Dienstleister, Verträge, Management Fees, Transfer Pricing
- Foundation: Halten und Governance, nicht operative Vermischung
- jede Einheit mit eigenem Konto, eigener Buchhaltung und eigener Funktion
- Gesamtorganigramm mit Zahlungswegen und Steuerfolgen
Mandantenfragen
Gerade bei DIFC brauchen Interessenten klare Antworten, weil die Struktur modern klingt, aber steuerlich anspruchsvoll ist.
- Ist die DIFC Foundation in Deutschland automatisch anerkannt?
- Kann ich durch die VAE-Wahl deutsche Besteuerung vermeiden?
- Wie stark darf der Founder Rechte behalten?
- Wann brauche ich zusätzlich eine FZE oder Cyprus Holding?
- Wie werden Auskehrungen an deutsche Familienmitglieder besteuert?
- Welche Unterlagen verlangt eine VAE- oder internationale Bank?
Laufende Besteuerung und lokale 0-Prozent-Wirkung der DIFC Foundation
DIFC- und Free-Zone-Strukturen können unter bestimmten Voraussetzungen eine lokale 0-Prozent-Wirkung erreichen. Für deutsche Mandanten sind stets UAE Corporate Tax, Qualifying Income, Substanz, § 15 AStG, Wegzugsteuer, Meldepflichten und deutsche Steuerpflicht gesondert zu prüfen.
Praktisch bedeutet das: Eine DIFC Foundation kann sehr steuerattraktiv sein, wenn sie als Family Foundation die Voraussetzungen für transparente UAE Corporate Tax-Behandlung erfüllt oder als Free-Zone-Struktur nur qualifizierende Einkünfte erzielt. Sie ist aber nicht automatisch außerhalb jeder Steuer, und schon gar nicht außerhalb deutscher Besteuerung.
- DIFC-/Free-Zone-Rahmen: lokale 0-Prozent-Wirkung nur bei erfüllten Voraussetzungen und stets mit UAE Corporate Tax abzugleichen.
- UAE Corporate Tax: Free Zone Persons sind im System, Qualifying Free Zone Persons können 0 Prozent auf Qualifying Income haben.
- Family Foundation Election: bei Genehmigung Behandlung als Unincorporated Partnership für UAE Corporate Tax möglich.
- Nach Genehmigung kann die Foundation von eigener UAE-CT-Return-Pflicht entlastet sein; Begünstigte müssen ihre eigene CT-Position prüfen.
- UAE Withholding Tax liegt derzeit bei 0 Prozent, ersetzt aber keine deutsche Steuerprüfung.
Wo der Steuervorteil wirtschaftlich entsteht
Der Vorteil entsteht durch die Kombination aus UAE-Null- oder Niedrigsteuerumfeld, fehlender persönlicher Einkommensteuer in den VAE, möglicher Corporate-Tax-Transparenz der Family Foundation, 0-Prozent-Quellensteuerumfeld und flexibler Vermögensverwaltung. Besonders stark ist die DIFC Foundation bei Vermögen mit echtem VAE-Bezug, internationalem Portfolio, Family Office, Krypto-/Finanzvermögen oder Beteiligungen außerhalb Deutschlands.
- keine persönliche UAE-Einkommensteuer auf private Kapitalerträge natürlicher Personen.
- mögliche 0-Prozent-UAE-CT-Wirkung bei Qualifying Income oder genehmigter Family Foundation Election.
- keine klassische deutsche Erbersatzsteuer wie bei inländischer Familienstiftung.
- Thesaurierung und Reinvestition im internationalen Vermögensrahmen.
- starke Kombination mit VAE-Residency, FZE-Administration und Bankfähigkeit, wenn Substanz real ist.
Grenze: Die DIFC Foundation spart keine deutsche Steuer ohne deutsche Entstrickung
Für deutsche Stifter oder deutsche Begünstigte bleibt der entscheidende Punkt: Die DIFC Foundation ist aus deutscher Sicht eine ausländische Vermögensstruktur. Ausstattung, Wegzug, Ausschüttung und Zurechnung werden nach deutschem Recht geprüft. § 15 AStG, § 39 AO, § 7 ErbStG, § 20 EStG und § 6 AStG verschwinden nicht, weil die Foundation im DIFC gegründet wurde.
- Ausstattung kann deutsche Schenkungsteuer auslösen.
- Kapitalgesellschaftsanteile können § 17 EStG und § 6 AStG berühren.
- Bei fehlendem Verfügungsentzug droht § 15 AStG-Zurechnung.
- Ausschüttungen an deutsche Destinatäre können § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG auslösen.
- Eine UAE Family Foundation Election ist keine deutsche Steuerbefreiung.
Rechenlogik für DIFC-Mandanten
Die Beratung sollte die DIFC Foundation in vier Steuerkreisen berechnen: UAE Foundation Tax, UAE Free-Zone/FZE Tax, deutsche Steuer beim Stifter und deutsche Steuer bei den Begünstigten. Erst wenn alle vier Kreise zusammenpassen, kann man von einer belastbaren Steuerersparnis sprechen.
- UAE-Kreis 1: Foundation, Family Foundation Election, CT-Registrierung, Qualifying Income.
- UAE-Kreis 2: FZE oder Family Office mit Lizenz, Substanz, Management Fees und Transfer Pricing.
- Deutschland-Kreis 1: Stifter, Ausstattung, Wegzugsteuer, Schenkungsteuer, § 15 AStG.
- Deutschland-Kreis 2: Destinatäre, Ausschüttungen, Ansässigkeit, § 20 EStG, DBA-/Quellensteuerfragen.
- Bank-Kreis: UBO, Source of Wealth, Council Minutes, Zahlungsflüsse und CRS/FATCA.
DIFC Foundation gründen: Der starke VAE-Aufhänger
Die DIFC Foundation ist besonders verkaufsstark, weil sie Governance, VAE-Standort, Common-Law-nahe Struktur, Banking, Family Office und Steuerumfeld verbindet. Der Mandant muss aber verstehen: Eine lokale 0-Prozent-Wirkung ist ein Prüfungsergebnis, keine deutsche Steuerbefreiung. Gerade diese saubere Einordnung macht die Beratung wertvoll.
- DIFC-Rahmen: lokale 0-Prozent-Wirkung nur unter den jeweiligen Voraussetzungen und immer zusammen mit UAE Federal Corporate Tax prüfen.
- UAE Corporate Tax: 0 Prozent können bei Qualifying Free Zone Persons und Qualifying Income relevant sein.
- Family Foundation Election: bei Genehmigung kann eine Behandlung als Unincorporated Partnership für UAE-CT-Zwecke möglich sein.
- VAE-Privatsteuerumfeld: natürliche Personen haben in den VAE grundsätzlich keine persönliche Einkommensteuer auf private Einkünfte.
- Deutsche Grenze: § 15 AStG, § 39 AO, ErbStG, EStG, Wegzugsteuer und Reporting bleiben eigenständig.
Was wir bei einer DIFC-Gründung liefern
- VAE-/Deutschland-Strukturvermerk mit Foundation, FZE, Cyprus Holding, privater Residency und deutscher Steuerresidenz.
- Charter- und By-Laws-Vorgaben zu Founder, Council, Guardian, Reserved Powers, Beneficiaries, Ausschüttungen und Liquidation.
- Prüfung der Family Foundation Election, Corporate-Tax-Registrierung, Qualifying-Income-Logik und Transfer Pricing.
- Transferplan für Beteiligungen, Darlehen, Krypto, Wertpapiere, Immobilienerlöse und internationale Vermögenswerte.
- Bank- und KYC-Paket mit UBO, Source of Wealth, Source of Funds, Wallet-/Depot-Historie, Council Minutes und Zahlungsflussdiagramm.
- Deutscher Risikovermerk zu Schenkungsteuer, § 15 AStG, § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG, § 6 AStG, § 138 AO und Meldepflichten.
Für wen die DIFC Foundation besonders passt
- Familien mit echtem VAE-Bezug, Residence Visa, Free-Zone-Gesellschaft, VAE-Bank oder geplantem Family Office.
- Mandanten mit internationalem Portfolio, Krypto- oder Finanzvermögen, das nicht primär aus deutschen Immobilien besteht.
- Unternehmer, die deutsche, europäische und VAE-Gesellschaften in einer Governance-Struktur ordnen wollen.
- Vermögende Familien, die Founder/Council/Guardian-Rollen klarer finden als klassische Stiftungsgremien.
- Mandanten, die die VAE als langfristigen Lebens- oder Investitionsschwerpunkt aufbauen.
Die Steuerrechnung in vier Kreisen
Die DIFC Foundation wird nur dann seriös verkauft, wenn vier Steuerkreise gemeinsam gerechnet werden: Foundation in der DIFC, operative oder administrative FZE, deutscher Stifter und deutsche oder ausländische Begünstigte. Ein Nullsatz in einem Kreis hilft wenig, wenn ein anderer Kreis die Besteuerung auslöst.
- DIFC-Kreis: Foundation, Charter, Council, Registered Office, lokale Pflichten und Corporate-Tax-Einordnung.
- UAE-CT-Kreis: QFZP, Family Foundation Election, Qualifying Income, Transfer Pricing und 0-Prozent-Quellensteuerumfeld.
- Deutschland-Kreis Stifter: Ausstattung, § 39 AO, § 15 AStG, § 6 AStG, Schenkungsteuer und Anzeigen.
- Deutschland-Kreis Begünstigte: Auskehrungen, § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG, Ansässigkeit, Schenkungsteuer-Sonderfälle und Nachweise.
Gründung aus einer Hand
Kanzlei Meyers & Partner AG übernimmt nicht nur die steuerliche Vorprüfung. Wir führen die Gründung als Gesamtprojekt: Zielstruktur, steuerliche Belastungsrechnung, Gründungsdokumente, lokale Dienstleister, Bankfähigkeit, KYC, Steueranzeigen und laufende Strukturakte werden zusammen koordiniert.
- ein zentraler Ansprechpartner für Mandant, Steuerberater, Notar, Bank und ausländische Umsetzungspartner.
- saubere Reihenfolge von Analyse, Gründung, Ausstattung, Kontoeröffnung, Meldungen und erster laufender Verwaltung.
- Koordination aller notwendigen Gesellschaften, Stiftungen, Foundations, Holding- und Verwaltungseinheiten.
- Strukturakte mit Organigramm, Verträgen, Beschlüssen, KYC-Unterlagen, Steuervermerk und Jahreskalender.
Allgemeine Information. Die DIFC Foundation ist nur tragfähig, wenn DIFC-Recht, VAE-Steuer, deutsche AStG-/ErbStG-Prüfung, Wegzug, Banking und laufende Dokumentation gemeinsam geplant werden.
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