Bewertung

Immobilien und Unternehmen für Erbschaftsteuer richtig bewerten.

Die Bewertung entscheidet über Steuerlast, Verschonung, Pflichtteil, Liquidität und Gestaltungsspielraum.

Auf einen Blick

Ohne belastbare Werte gibt es keine belastbare Nachfolgeplanung.

Bewertet werden Immobilien, Kapitalgesellschaftsanteile, Personengesellschaften, Sonderbetriebsvermögen, Finanzmittel, Darlehen und stille Reserven.

GrundbesitzbewertungUnternehmensbewertungvereinfachtes ErtragswertverfahrenSubstanzwertSonderbetriebsvermögenPflichtteil und Steuerlast

Mandantenvorteile

Der Mandant erkennt Steuerbelastung und Handlungsspielräume vor der Übertragung.

  • Überhöhte oder unvorbereitete Werte werden vermieden.
  • Steuerlast und Liquidität können realistisch geplant werden.
  • Verschonungs- und Verwaltungsvermögensfragen werden zahlenbasiert entschieden.
  • Stiftung, Schenkung, Nießbrauch oder Familienpool lassen sich sauber vergleichen.
  • Kanzlei Meyers & Partner AG erstellt Bewertungsdatenraum und steuerliche Einordnung.

Immobilienbewertung

Immobilienwerte hängen von Objektart, Ertragswert, Sachwert, Vergleichswert, Mieten, Zustand, Lasten und Bewertungsstichtag ab. Altbau, gemischt genutzte Immobilien und Projektentwicklungen brauchen besondere Aufmerksamkeit.

  • Mietverträge und Ertragsdaten
  • Gutachten und Verkehrswertnachweise
  • Lasten, Darlehen und Nießbrauch
  • Betriebs- oder Privatvermögen abgrenzen

Unternehmensbewertung

Unternehmensanteile können nach steuerlichen Bewertungsverfahren oder Gutachten bewertet werden. Gerade bei GmbH-Anteilen, Holdingstrukturen und Personengesellschaften entscheidet die Datenqualität.

  • Jahresabschlüsse und Planungsrechnung
  • vereinfachtes Ertragswertverfahren prüfen
  • Substanzwert und Sonderwerte
  • nicht betriebsnotwendiges Vermögen identifizieren

Beteiligungen und Verbund

Bei Unternehmensgruppen werden Beteiligungen, Darlehen, Finanzmittel, Immobilien und Sonderbetriebsvermögen zusammen betrachtet. Sonst wird die Verschonung falsch eingeschätzt.

  • Verbundvermögensaufstellung
  • Finanzmitteltest
  • junge Finanzmittel
  • Verwaltungsvermögen und Schulden

Gestaltungsentscheidungen

Bewertung ist kein reiner Zahlenblock. Sie entscheidet, ob Schenkung, Nießbrauch, Stiftung, Familienpool, Holding oder Verkauf sinnvoll ist.

  • Steuerlast vor und nach Gestaltung vergleichen
  • Pflichtteils- und Abfindungswerte einordnen
  • Stichtage vorbereiten
  • Liquiditätsbedarf berechnen

Was Kanzlei Meyers & Partner AG konkret liefert

  • Bewertungsdatenraum
  • steuerliche Bewertungsmatrix
  • Immobilien- und Unternehmenswertcheck
  • Verschonungs- und Liquiditätsrechnung
  • Gestaltungsvergleich
  • Unterlagenliste für Gutachter und Finanzamt

Unterlagen für die Erstprüfung

  • Grundbuch, Mietverträge und Darlehen
  • Jahresabschlüsse und BWA
  • Gesellschaftsverträge und Beteiligungen
  • Planungsrechnung und Sondereffekte
  • Gutachten oder Kaufangebote
  • Familien- und Nachfolgeziele

Ergebnis der Erstberatung

Die Erstpruefung schafft Bewertungsgrundlagen fuer Steuerlast, Pflichtteil, Verschonung, Schenkung, Stiftung oder Verkauf.

  • Bewertungsdatenraum fuer Immobilien, Unternehmen, Beteiligungen, Finanzmittel und Sonderbetriebsvermoegen.
  • Stichtags- und Variantenrechnung fuer Schenkung, Erbfall, Nießbrauch, Pool, Stiftung und Verkauf.
  • Unterlagen- und Gutachtenfahrplan fuer Finanzamt, Bank, Familie und Berater.

Rechtsstand und Grenzen

Bewertungen sind stichtagsbezogen und können je Verfahren erheblich abweichen. Für verbindliche Werte können Gutachten oder Feststellungsverfahren erforderlich sein.

Häufige Mandantenfragen

FAQ

Warum ist Bewertung ein eigenes Mandat?

Ohne belastbare Werte laesst sich keine Steuerlast, keine Pflichtteilsbelastung und keine Verschonungsstrategie serioes planen.

FAQ

Welche Werte zaehlen?

Je nach Asset Immobilienwerte, Unternehmenswerte, Beteiligungen, Substanzwert, Ertragswert, Finanzmittel und Schulden.

FAQ

Wann lohnt ein Gutachten?

Wenn pauschale Werte zu hoch wirken oder die Bewertung ueber Steuer, Pflichtteil, Finanzierung oder Familienausgleich entscheidet.

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