Mit dem am 24.11.2023 im Bundesrat final verabschiedeten Zukunftsfinanzierungsgesetz bündelt die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Auch steuerrechtliche Änderungen, mit denen unter anderem die Beteiligung von Arbeitnehmern am Unternehmen erleichtert werden soll, sind Teil des Zukunftsfinanzierungsgesetzes. Darüber hinaus möchte der Gesetzgeber Investments in den Kapitalmarkt, in erster Linie Aktien, erleichtern und fördern.
1. Steuerliche Änderungen im Zukunftsfinanzierungsgesetz
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz ändert steuerrechtliche Regelungen und baut bürokratische Hürden ab. Dabei liegt der Fokus auf Mitarbeiterbeteiligungen und Unternehmensgründungen, weil der Gesetzgeber hier explizit neue und zusätzliche Anreize schaffen möchte. Von Bedeutung sind dabei vor allem folgende Regelungen:
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Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.