In der deutschen Wirtschaft kriselt es bereits seit Jahren an mehreren Ecken und Enden – das zeigen Studien immer wieder. Unternehmen beklagen insbesondere die hohen Energiepreise, eine vergleichsweise schwere Steuerlast und den Fachkräftemangel. Mit dem Entwurf eines Wachstumschancengesetzes stellte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 17.07.2023 einen von mehreren Bausteinen zur Konjunktursteigerung vor. Hiermit bewegt sich das BMF weitgehend im Rahmen seiner Zuständigkeiten, sodass das Wachstumschancengesetz insbesondere steuerliche Anreize setzt und bisherige Regelungslücken zu schließen versucht.
Die Neuerungen erstrecken sich dabei auf alle Bereiche des materiellen und Verfahrensrechts. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen!
1. Hintergrund und Zweck des Wachstumschancengesetzes
Im „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ geht das BMF auch auf die wesentlichen Hintergründe der Erarbeitung desselben ein. Im Kern soll das Gesetz durch steuerrechtliche Änderungen unter anderem einen Teil zur Lösung folgender Probleme und Krisen beitragen:
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Aus Fachwissen wird Gestaltung.
Dieses Thema wird bei Kanzlei Meyers & Partner AG in einen konkreten Prüfpfad übersetzt: Steuerersparnis, Risikoreduktion, Dokumentation, Bankfähigkeit und Umsetzungsreihenfolge.
- Der Mandant sieht, ob aus dem Thema eine Stiftung, Holding, Gesellschaftsgründung, Nachfolgeplanung, internationale Struktur oder KYC-Akte folgt.
- Steuerliche Vorteile werden nicht pauschal behauptet, sondern nach Sachverhalt, Rechtslage, Kosten, Fristen und Dokumentation geprüft.
- Aus der Information entsteht ein nächster Schritt: Unterlagenliste, Belastungsrechnung, Gründungsfahrplan oder Strukturvermerk.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.