Erbschaftssteuer (formaljuristisch Erbschaftsteuer) fällt an, wenn das vererbte Vermögen die Freigrenzen überschreitet. Diese zusätzliche Steuerbelastung kann durch gute Steuerberatung vermieden und reduziert werden. Wir unterstützen den Erblasser bei der Vorbereitung seines Testaments und Vermächtnisses. Zusätzlich erstellen wir für die Erben alle erforderlichen Anmeldungen und die Erbschaftssteuererklärung.
In den meisten Fällen kann Vermögen bis zu EUR 10 Millionen erbschaftssteuerfrei und schenkungssteuerfrei auf die nächsten Generationen übertragen werden. Denn das Erbschaftssteuerrecht sieht nachfolgende Freibeträge für Erbfälle und Schenkungen vor (Zusammenfassung):
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Nachfolge steuerlich und familiär ordnen.
Nachfolgethemen werden in Bewertung, Liquidität, Verschonung, Familienkontrolle und Umsetzungsdokumentation übersetzt.
- Betriebsvermögensverschonung, Nießbrauch, Stiftung, Familienpool und Schenkung werden nicht isoliert, sondern als Nachfolgefahrplan gerechnet.
- Steuerlast und Liquiditätsbedarf werden vor Übertragung sichtbar, damit kein Verkaufsdruck im Erbfall entsteht.
- Governance, Rückforderungsrechte, Bankunterlagen und Familienlogik werden mit der steuerlichen Bewertung verbunden.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.