Die Körperschaftsteuer (KSt) ist faktisch die „Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften“. Damit sie der deutsche Fiskus aber überhaupt erheben kann, muss die jeweilige Kapitalgesellschaft entweder unter die beschränkte oder die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht fallen. Letztere schauen wir uns in diesem Beitrag einmal genauer an und werfen dafür einen Blick ins Körperschaftsteuergesetz (KStG).
Übrigens: Seit Mitte Juni 2021 können Personengesellschaften zur Körperschaftsteuerpflicht optieren (§ 1a KStG). Werfen Sie einen Blick in unseren Fachbeitrag zum Thema!
Ähnlich des Einkommensteuergesetzes (EStG), regelt der Gesetzgeber die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht unmittelbar in § 1 KStG – weit müssen Sie also erstmal nicht blättern (oder scrollen). Der Steuerpflicht unterfallen dabei alle Körperschaften, die ihren
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Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.