Oft stellt sich in der Praxis heraus, dass die ursprünglich gewählte Rechtsform einer Kapitalgesellschaft steuerlich kaum vorteilhaft ist. Daher entschließen sich viele Unternehmen, ihr Unternehmen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft fortzuführen. Hierbei stellt sich häufig die Frage, ob es aufgrund hoher stiller Reserven insgesamt günstiger ist, die GmbH-Anteile als Share-Deal oder den Betrieb im Rahmen eines Asset-Deals zu veräußern. Aufgrund der Interessensunterschiede zwischen Käufer und Verkäufer stellt der Formwechsel in ein Personenunternehmen die perfekte Lösung dar. Allerdings ist bei der Umwandlung mit anschließender Veräußerung der Mitunternehmeranteile eine gewerbesteuerliche Besonderheit zu beachten. Denn hierbei gilt eine Sperrfrist von fünf Jahren bei der Gewerbesteuer.
Ein Rechtsformwechsel von einer GmbH in ein Personenunternehmen kann aus verscheiden Gründen vorteilhaft sein. Zu den wichtigsten Vorteilen gehören beispielsweise:
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Gesellschaftsstruktur steuerlich richtig aufbauen.
Aus dem Fachthema wird eine konkrete Strukturfrage: Welche Gesellschaft hält welches Vermögen, wo wird thesauriert, welche Sperrfristen gelten und welche Gründung muss zuerst erfolgen?
- Holding, GmbH & Co. KG, Einbringung, Anteilstausch und Umwandlung werden in eine steuerlich sinnvolle Reihenfolge gebracht.
- Vorteile wie Thesaurierung, § 8b KStG, Buchwertansatz, Reinvestition und Exit-Fähigkeit werden gegen Sperrfristen und Risiken gerechnet.
- Kanzlei Meyers & Partner AG koordiniert Gründung, Notar, Verträge, Buchwertanträge, Sperrfristkalender, Bankakte und Anschluss an Stiftung oder Nachfolge.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.