Die zu zahlende Umsatzsteuer ermittelt sich durch Anwendung des jeweils maßgebenden Umsatzsteuersatzes auf die Bemessungsgrundlage nach § 10 UStG. Dabei unterscheidet das Umsatzsteuergesetz zwischen insgesamt drei Steuersätzen; dem regulären, ermäßigten und seit 2023 zusätzlich einem auf 0 % reduzierten Satz für bestimmte Umsätze. Schauen wir uns die wesentlichen Umsatzsteuersätze und die Berechnung der Steuer einmal an!
- dem ermäßigten Satz von 7 % (§ 12 Absatz 2 UStG) und
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Umsatzsteuer schützt Marge und Struktur.
Umsatzsteuer entscheidet oft, ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich funktioniert. Leistungsort, Rechnung, Plattform, Organschaft und Vorsteuer müssen vor dem Rollout zusammenpassen.
- Fehler wie 19/119-Margenverlust, falsche Rechnungsketten, fehlende OSS-Registrierung oder unklare Reverse-Charge-Fälle werden vermieden.
- Verträge, Checkout, ERP, Rechnungslogik und Gesellschaftsstruktur werden auf dieselbe steuerliche Behandlung ausgerichtet.
- Besonders bei gemeinnützigen, medizinischen, vermietenden oder internationalen Strukturen wird Vorsteuer zur echten Wirtschaftlichkeitsfrage.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.