Aktuellen Umfragen zufolge hat in Deutschland etwa jede vierte Person ein Testament gemacht oder einen Erbvertrag geschlossen. Das Testament bestimmt dabei, wer im Todesfall welche Vermögenswerte erbt und/oder welche Person als Alleinerbin oder Alleinerbe eingesetzt wird. Damit es jedoch wirksam ist, kommt es darauf an, das Testament richtig aufzusetzen. Neben Formvorschriften ist dabei auch zu beachten, dass bestimmte Personen (sogenannte Pflichtteilsberechtigte) nicht vollständig von der Erbfolge ausgeschlossen werden können.
1. Der zentrale Inhalt eines Testaments
Zweck des Testamentes ist es, den letzten Willen des Verstorbenen festzuhalten (aufzusetzen) und ihn auch nach dem Tod noch nachvollziehen zu können. Im Mittelpunkt steht dabei die Bestimmung der Erben, wobei der Grundsatz gilt, dass sowohl eine Einzelperson als auch mehrere Personen zu Erben bestimmt werden können. Mögliche Formulierungen lauten beispielsweise:
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Nachfolge steuerlich und familiär ordnen.
Nachfolgethemen werden in Bewertung, Liquidität, Verschonung, Familienkontrolle und Umsetzungsdokumentation übersetzt.
- Betriebsvermögensverschonung, Nießbrauch, Stiftung, Familienpool und Schenkung werden nicht isoliert, sondern als Nachfolgefahrplan gerechnet.
- Steuerlast und Liquiditätsbedarf werden vor Übertragung sichtbar, damit kein Verkaufsdruck im Erbfall entsteht.
- Governance, Rückforderungsrechte, Bankunterlagen und Familienlogik werden mit der steuerlichen Bewertung verbunden.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.