Das Steuerstrafverfahren ist ein Verfahren vor den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, das eine Steuerstraftat im Sinne der Abgabenordnung (AO) zum Gegenstand hat. Gleichzeitig verweist § 385 Absatz 1 AO auf die für sonstige Strafverfahren geltenden Vorschriften von StGB und StPO. Daher spielt insbesondere die Strafzumessung, deren Grundlage die Schwere der Schuld des Täters ist, eine wichtige Rolle. Denn das Gericht hat hier einen mitunter erheblichen Auslegungsspielraum.
Im achten Teil der Abgabenordnung sind die Steuerstraftaten sowie das dazugehörige Strafverfahren, das Finanzbehörde und Staatsanwaltschaft gemeinsam betreiben, geregelt. Nach den folgenden Normen existieren für einzelne Steuerstraftaten die folgenden Strafmaße:
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