Anlageklasse | Abschreibungsrate
A: Gebäude | 10 %
B: Fahrzeuge, Maschinen, Anlagen, Einrichtungen, Möbel | 30 %
C: große Anlagen, IT-Hardware, LKW | 33,3 %
D: besonders große Anlagen, Flugzeuge | 40 %
Der karibische Inselstaat Trinidad und Tobago ist in gewisser Weise eine Ausnahmeerscheinung. Viele kleine und selbst größere Inselstaaten, wie etwa Malta und Zypern haben Steuerregime entwickelt, die man bisweilen mit klassischen Steueroasen assoziiert. Trinidad und Tobago erhebt aber Steuern nach dem Vorbild vieler großer Industrienationen. Ob das an ihrem Öl- und Gasreichtum liegt? Aber dann müssten doch beispielsweise auch Saudi Arabien und die VAE Steuern nach westlichem Vorbild erheben, oder?
1. Trinidad und Tobago und seine Steuern – Einleitung
Vielen kleinen Inselstaaten sagt man nach, sie seien Steueroasen. Insbesondere wenn es sich um Inseln entlang des Äquators handelt, ist diese Annahme oft sogar einigermaßen berechtigt. Dabei liegt das meist an einem ganz einfachen Grund: weil diese Kleinstaaten sonst kaum Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Entfaltung haben. Denn auf kleinen Südsee- oder Karibikinseln, mit einer beschränkten Bevölkerungsgröße und potentiellen Naturereignissen, Vulkanausbrüche, Tsunamis, Wirbelstürme, die beträchtliche Verwüstungen anrichten können, kommt allenfalls von weither angereister Tourismus als Wirtschaftszweig in Frage. Also haben sich viele dieser Inselstaaten darauf verlegt, durch günstige Steuerregime und verschwiegene Besitzverhältnisse ausländische Unternehmen und Unternehmer für einen Firmensitz – ja genau, in aller Regel bloß ein Briefkasten – im eigenen Staatsgebiet zu gewinnen. Immerhin kann man dann Gebühren für derartige Firmengründungen kassieren. Und das reicht dann meist auch.
Aber es gibt auch Ausnahmen von diesem Muster. Kleine Inselstaaten, die auf einem Globus kaum erkennbar sind, die aber ein modernes Steuerregime kennen, so wie in unserem heutigen Beispiel Trinidad und Tobago, können uns durchaus überraschen.
2. Allgemeines über Trinidad und Tobago
Trinidad und Tobago liegt am südlichen Ende der Kleinen Antillen vor der Küste im Osten Venezuelas, trennt dort Karibik vom Atlantik. Tatsächlich verhilft die geografische Lage den beiden Inseln dazu, den ärgsten Stürmen in der karibischen Hurrikane-Saison zu entgehen. Dabei sind die Inseln ein Hotspot für Biodiversität und viele Naturphänomene, beispielsweise einem natürlichen Asphaltsee. Dieser weist darauf hin, dass im Untergrund des Staatsgebiets reiche Ölvorkommen lagern, die das Land auch fleißig fördert.
Trinidad und Tobago wurden bereits 1498 von Christoph Kolumbus entdeckt. Somit ist es nachvollziehbar, dass die spanische Krone Anspruch auf die beiden Inseln erhob. Aber später trachteten auch andere Nationen danach, diese Ecke der Welt in ihren Besitz zu nehmen, insbesondere England. Tatsächlich verabschiedete Großbritannien 1962 Trinidad und Tobago in die Unabhängigkeit. Da die Inseln seit 1797 britische Kolonien waren, ist es verständlich, dass heutzutage Englisch Nationalsprache ist.
Um die Gegenwart samt seiner Steuern in Trinidad und Tobago besser zu verstehen, müssen wir aber noch einmal in die Vergangenheit reisen. So fand auf den Inseln, wie andernorts in der Karibik, lange Zeit der Anbau von Zuckerrohr statt. Zunächst wurden Sklaven aus Afrika auf den Plantagen beschäftigt. Doch mit Abschaffung der Sklaverei 1834 versiegte die bisherige Quelle billiger Arbeitskräfte; es fand ein Wandel statt. Von nun an wurden verstärkt Kontraktarbeiter aus Indien in die Karibik geholt, um diese Arbeiten zu übernehmen. Daher ist die Bevölkerung Trinidad und Tobagos heutzutage ein Vielvölkergemisch, an dem der indigene Anteil allerdings verschwindend gering ist.
Mit der Ölförderung hängt auch eine kulturelle Erfindung aus Trinidad und Tobago zusammen. Die Steelpan wurde nämlich aus ausrangierten Ölfässern entwickelt und spielt selbstverständlich beim großen Karneval, den man auf Trinidad und Tobago ausgelassen zum einheimischen Calypso feiert, eine große Rolle. Aufgrund der reichhaltigen Naturschätze sowie der polyethnischen Bevölkerung wird aber auch die Küche des Karibikidylls international gerühmt.
3. Allgemeines zum Steuerregime von Trinidad und Tobago
Wenig überraschend ist das Steuerrecht von Trinidad und Tobago nach dem Vorbild ihrer einstigen Kolonialmacht zugeschnitten. Das bedeutet folglich, dass in Trinidad und Tobago Steuern nach dem Welteinkommensprinzip anfallen. Allein hieran kann man bereits erkennen, dass der Karibikstaat kein Interesse an einer fragwürdigen Existenz als Steueroase hatte.
Das führt uns zur Frage nach der Steuerpflicht. In Trinidad und Tobago unterscheidet man tatsächlich eine unbeschränkte von einer beschränkten Steuerpflicht. Unbeschränkt steuerpflichtig ist man, wenn man sich mindestens über 183 Tage im Jahr im Inland aufhält. Anders als in Deutschland ist der Wohnsitz somit kein Kriterium.
Das Kalenderjahr ist für Steuern in Trinidad und Tobago maßgebend. Einkommensteuererklärungen sind bis zum 30. April des Folgejahres einzureichen. Verstreicht die Frist, führt dies allerdings erst nach Ablauf weiterer sechs Monate zu Konsequenzen. Wer jedoch lediglich Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit bezieht, ist von der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung befreit (gilt nur bei unbeschränkter Steuerpflicht). Dies hängt damit zusammen, dass Trinidad und Tobago eine klassische Quellenbesteuerung mittels Lohnsteuer betreibt (pay-as-you-earn, kurz PAYE). Daher kann das Einreichen einer Einkommensteuererklärung unter Umständen dennoch sinnvoll sein, um etwa Werbungskosten steuerlich berücksichtigen zu lassen. Interessant im Hinblick auf die Einkommensveranlagung ist weiterhin, dass es dort keine Zusammenveranlagung gibt. Ehepaare müssen ihre Einkommen somit separat erklären.
Für beschränkt Steuerpflichtige sind die einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) relevant.
4. Steuern in Trinidad und Tobago
4.1. Einkommensteuer
4.1.1. Allgemeine Regelungen zur Einkommensteuer
Die Regelungen zur Einkommensteuer sind denkbar simpel. So gibt es einen pauschalen Steuersatz von 25 %, der bis zu einer Einkommenshöhe von TTD 1 Million Anwendung findet (entspricht etwa EUR 136.000). Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, besteuert Trinidad und Tobago hingegen mit einem Steuersatz von 30 %.
Dazu ist aber auch zu beachten, dass es in Trinidad und Tobago einen jährlichen Freibetrag von TTD 90.000 gibt. Diesen können in der Regel aber nur unbeschränkt Steuerpflichtige in Anspruch nehmen. Für beschränkt Steuerpflichtige im Ausland ist dieser nur dann ansetzbar, wenn ihnen Renten und vergleichbare Leistungen aus Trinidad und Tobago ausgezahlt werden.
Besteuert werden alle Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Ausübung eines Berufs, Handel, Bereitstellung von Dienstleistungen, Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträge.
4.1.2. Abzüge bei der Einkommensteuer
Werbungskosten für Beschäftigte sind nur dann ansetzbar, wenn sie tatsächlich entstanden sind. Dies gilt ausschließlich für Reisekosten, für die es keine Erstattung durch den Arbeitgeber gab. Ein Arbeitnehmerpauschbetrag ist in Trinidad und Tobago somit unbekannt.
Daneben kann man weitere Kosten vom Einkommen abziehen. Dazu zählen unter anderem Auslandsstudienkosten bis zu einem Maximum von TTD 72.000 (für Steuerpflichtige, deren Ehegatten und Kinder), Unterhaltszahlungen nach Scheidung, Erwerb der ersten Immobilie zu eigenen Wohnzwecken bis zu einer Höhe von TTD 30.000, Einzahlungen in die nationale Versicherungskasse NIS (Sozialversicherung) zu 70 % bis zu einem Betrag von TTD 60.000 und Spenden an karitative oder sportliche Vereinigungen in vollem Umfang, sofern diese kumulativ maximal 15 % des Einkommens betragen. Letzteres gilt auch für die Körperschaftsteuer.
Außerdem können Ausgaben zwecks Umbau von Gebäuden steuerlich angesetzt werden, wenn diese als Gästehaus dienen sollen und zuvor behördlich genehmigt wurden. Ähnliche Regelungen gibt es für die Errichtung oder Erweiterung von Hotels, für die ebenfalls zuvor eine Genehmigung durch die Tourismusbehörde erteilt werden muss. Hier können die Kosten in fünf der acht auf die Fertigstellung beziehungsweise Genehmigung folgenden Jahre zu je 20 % abgesetzt werden. Die Tourismusbehörde muss hierfür die Fertigstellung mit einer Bescheinigung bestätigen.
4.1.3. Steuern auf Kapitalerträge in Trinidad und Tobago
Kapitalerträge unterliegen der Besteuerung, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung der Vermögenwerte (etwa Wertpapiere) ein Zeitraum von weniger als 12 Monaten liegt. Dabei sind alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung, Aufwertung oder Sicherung vom Ertrag abziehbar. Kommt es dabei zu einem Verlust, so ist dieser nur mit anderen positiven Kapitalerträgen ausgleichbar. Ein Verlustvortrag ist ebenfalls möglich.
4.1.4. Steuerfreie Einnahmen
Prinzipiell ausgenommen sind Eigenheime, Haushaltsgegenstände und private PKW, die für höchstens TTD 5.000 veräußert werden; hierauf fallen in Trinidad und Tobago keine Steuern an.
Steuerfrei bleiben unter anderem Gewinne aus Lotterien, Wetten, Glückspielen, sofern sie legal erworben wurden. Andererseits sind Verluste solcher Art generell vom steuerlichen Ansatz ausgeschlossen.
4.2. Besteuerung von Körperschaften in Trinidad und Tobago
4.2.1. Körperschaftsteuer
Im Gegensatz zu Personenunternehmen, die man nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes in Trinidad und Tobago transparent besteuert, zahlen Kapitalgesellschaften und andere Körperschaften als juristische Personen direkt Steuern. Sie unterliegen der dortigen Körperschaftsteuer, wenn sie im Inland ansässig sind. Dabei prüft man die Ansässigkeit nach dem Kriterium der Geschäftsführung. Wenn die Geschäftsführung und Kontrolle maßgeblich im Inland stattfindet, gilt ein Unternehmen als in Trinidad und Tobago ansässig. Gleiches gilt für Zweigniederlassungen und Betriebsstätten im Inland. Abweichend gelten gegebenenfalls Definitionen in etwaigen DBAs. Im Ausland ansässige Unternehmen zahlen in Trinidad und Tobago hingegen nur Steuern auf Gewinne, die im Inland erzielt werden. Ansonsten gilt das Welteinkommensprinzip.
Trinidad und Tobago erhebt pauschale Körperschaftsteuern. Allerdings unterscheidet man dabei, in welcher Branche ein Unternehmen tätig ist. Allgemein gilt ein Steuersatz von 30 %. Für Banken und petrochemische Unternehmen gilt hingegen ein Steuersatz von 35 %. Erdölfördernde und verarbeitende Unternehmen zahlen sogar 50 % an Steuern (Petroleum profit tax, PPT). Davon ausgenommen sind jedoch gewisse Unternehmen, die Erdöl offshore fördern; für sie gilt ein Steuersatz von 30 %. Eine weitere Ausnahme bilden Reedereien sowie Versicherungsunternehmen, die Langzeitversicherungen anbieten. Hier beträgt der Steuersatz 0 %, 15 %, 25 % oder 30 %.
Kapitalerträge aus der Veräußerung von Wertpapieren sind auch auf Ebene der Körperschaftsteuer steuerfrei, sofern man eine Spekulationsfrist von zwölf Monaten einhält. Dies gilt auch für empfangene Gewinnausschüttungen. Zinsen und Lizenzgebühren unterliegen hingegen der Körperschaftsteuer.
Interessant sind auch die Regelungen, die Trinidad und Tobago in Bezug auf die Abschreibung zur Körperschaftsteuer eingeführt hat. So gliedert man abschreibungsfähige Anlagegüter in vier unterschiedliche Klassen:
Verglichen mit Deutschland, sind die Abschreibungsraten in Trinidad und Tobago also sehr unternehmerfreundlich.
4.2.2. Gewerbeabgabe
Eine zusätzliche Abgabe, die Kapitalgesellschaften in Trinidad und Tobago zu tragen haben, ist die Gewerbeabgabe. Diese fällt mit 0,6 % auf den Umsatz sowie andere Erlöse und Einnahmen an, sofern sie den Betrag der Körperschaftsteuer im gleichen Veranlagungszeitraum übersteigt. Beträgt der Jahresumsatz eines Unternehmens weniger als TTD 360.000, entfällt die Gewerbeabgabe. Ausnahmen gelten auch für bestimmte Branchen, inklusive solchen aus der Erdölindustrie.
Weitere Ausnahmeregelungen treffen auf kleine und mittlere börsennotierte Unternehmen zu. In den ersten fünf Jahren, in denen ihre Wertpapiere an der Börse von Trinidad und Tobago gehandelt werden, entfällt die Gewerbeabgabe. In den darauffolgenden fünf Jahren ist sie immerhin noch um die Hälfte reduziert.
4.2.3. Abgabe zum nationalen Umweltfonds (Green Fund)
Neben der Gewerbeabgabe zahlen Unternehmen (hier auch Personengesellschaften) in Trinidad und Tobago eine Abgabe in den nationalen Umweltfonds. Diese Abgabe ist vierteljährlich zu entrichten. Der Steuersatz beträgt dabei 0,3 % und wird auf das Einkommen der Unternehmen erhoben. Abgesehen davon gibt es auch hier Ausnahmen für kleine und mittlere börsennotierte Unternehmen nach dem Vorbild der Gewerbeabgabe.
Diese Einnahmen sind zweckgebunden und dienen der Förderung von Umweltschutzmaßnahmen, insbesondere zur Errichtung und dem Schutz von Naturschutzgebieten, zur Schulung der Bevölkerung sowie zur Wiederaufforstung und anderer Maßnahmen zur Renaturierung.
4.2.4. Arbeitslosenabgabe
Unternehmen der Erdölindustrie sind verpflichtet, eine Abgabe von 5 % ihrer steuerpflichtigen Gewinne als Arbeitslosenabgabe in Trinidad und Tobago zu entrichten. Allerdings ist dabei ein Ausgleich durch vorgetragene Verluste ausgeschlossen.
4.2.5. Erdöl-Zusatzsteuer (SPT)
Die Erdölförderung in Trinidad und Tobago steht im Fokus weiterer Steuern: der Erdöl-Zusatzsteuer (Supplementary petroleum tax, kurz SPT). Auf den aus dem Rohölverkauf stammenden Gewinn zahlen erdölfördernde Unternehmen in Trinidad und Tobago Steuern in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Erwerbs ihrer Lizenzen sowie, ob die Förderung an Land oder offshore stattfindet. Die Steuern variieren aber auch je nach Preis, den das Unternehmen beim Verkauf des geförderten Rohöls erzielt. Liegt der Verkaufspreis unter USD 13 pro Barrel, fällt generell keine SPT an. Wurde die Förderlizenz vor dem 01.01.1988 erteilt, zahlen Unternehmen mit landgestützter Förderung für Verkäufe zu einem Barrel-Preis von USD 49,50 oder mehr Steuern mit einem maximalen Steuersatz von 38 %. Bei gleichen Bedingungen haben Offshore-Erdölfirmen hingegen mit einem Steuersatz von 45 % zu rechnen. Ist die Lizenz jedoch erst seit 1988 vergeben, beträgt der Spitzensteuersatz zur SPT bei Offshore-Tätigkeit 36 % und bei Ölförderung an Land 21 %.
SPT ist die einzige Abgabe, die bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns bei der Ertragsteuer abzugsfähig ist.
4.2.6. In Trinidad und Tobago einbehaltene Quellensteuer
Personen, inklusive juristische Personen, ohne Ansässigkeit in Trinidad und Tobago, unterliegen dort einer Quellenbesteuerung. Bei Gewinnausschüttungen gilt dabei allgemein ein Steuersatz von 10 %. Dieser halbiert sich, wenn es sich um Ausschüttungen zwischen Tochter- und Muttergesellschaft handelt. Andere Zahlungen an natürliche Personen im Ausland sind mit 15 % Quellensteuer belegt. Dieser Steuersatz gilt zwar auch für Zahlungen an ausländische Unternehmen, doch können hierbei entweder Sonderregelungen durch DBAs oder durch das Einkommensteuergesetz erlaubte Sonderverfügungen durch das Finanzministerium Herabsenkungen des Steuersatzes in Trinidad und Tobago herbeiführen.
4.3. Verbrauchsteuern in Trinidad und Tobago
Die wichtigste Verbrauchsteuer in Trinidad und Tobago ist die Mehrwertsteuer (Value-added tax, kurz VAT). Verbrauchsgüter allgemeiner Art werden dabei einer Steuer von 12,5 % unterworfen. Ausnahmen, die steuerfrei bleiben, sind Lebensmittel, Rohöl und Erdgas sowie Geräte und Maschinen, deren Bestimmung eine landwirtschaftliche Nutzung ist. Neben diesen Gütern sind auch eine Reihe an Leistungen in Trinidad und Tobago von Steuern befreit: Finanzdienstleistungen, Maklerprovisionen, Vermietung von Wohnimmobilien, Bildung und Erziehung sowie Hotelübernachtungen und das Chartern von Yachten.
Allerdings fallen auf gewisse Leistungen dennoch Steuern anderer Art an. Beispielsweise sind auf einige Finanzdienstleistungen 15 % Transaktionssteuer fällig.
Zusätzliche Verbrauchsteuern sind weiterhin für bestimmte Waren zu entrichten, die man in dieser oder ähnlicher Form auch aus anderen Steuerregimen kennt, inklusive Deutschland: Tabakerzeugnisse, alkoholische Getränke und Mineralölprodukte, insbesondere Treibstoffe.
4.4. Vermögensteuer
Für einige Zeit war in Trinidad und Tobago die Besteuerung von Vermögen ausgesetzt gewesen. Seit 2017 ist die Erhebung von Vermögensteuer eigentlich wieder vorgesehen, doch haben die dortigen Finanzbehörden mit dem gleichen Grundproblem zu kämpfen, dass auch in Deutschland die Vermögensteuer und die Grundsteuer plagt: veraltete Einheitswerte. Dennoch wollen wir hier wiedergeben, wie diese Steuern in Trinidad und Tobago berechnet werden. Denn schon 2024 soll die Vermögensteuer, die im Grunde eine Grundsteuer ist, erneut erhoben werden.
So gilt allgemein der Jahreswert einer Vermietung, auch einer potentiellen, falls keine stattfindet, als Bemessungsgrundlage. Dies stellt durchaus einen großen Unterschied zum deutschen Steuerrecht dar. Sollte für eine Immobilie tatsächlich keine Vermietung erfolgen, greift man stattdessen auf ihre Kapitalkosten zurück. Dabei wendet man einen Faktor auf diese Werte an, der sich nach der Art der Immobilie unterscheidet. Den Kapitalwert von Wohngebäuden unterwirft man einem Faktor von 3,5 %. Bei Immobilien, die dem Handel oder anderen gewerblichen beziehungsweise freiberuflichen Tätigkeiten dienen, steigt der Faktor auf 5 % an. Dieser Faktor gilt auch für Industriegebäude, doch für freistehende Industrieanlagen ohne Bedachung sind nur 3 % anzusetzen. Von dieser Bemessungsgrundlage werden 10 % abgezogen, um Leerstände oder Mietausfälle zu berücksichtigen. Auf den darauf resultierenden Wert finden, je nach Nutzungsart der jeweiligen Immobilie, folgende Steuersätze Anwendung:
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Aus Fachwissen wird Gestaltung.
Dieses Thema wird bei Kanzlei Meyers & Partner AG in einen konkreten Prüfpfad übersetzt: Steuerersparnis, Risikoreduktion, Dokumentation, Bankfähigkeit und Umsetzungsreihenfolge.
- Der Mandant sieht, ob aus dem Thema eine Stiftung, Holding, Gesellschaftsgründung, Nachfolgeplanung, internationale Struktur oder KYC-Akte folgt.
- Steuerliche Vorteile werden nicht pauschal behauptet, sondern nach Sachverhalt, Rechtslage, Kosten, Fristen und Dokumentation geprüft.
- Aus der Information entsteht ein nächster Schritt: Unterlagenliste, Belastungsrechnung, Gründungsfahrplan oder Strukturvermerk.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.