Das deutsche Einkommensteuerrecht sieht verschiedenste Steuerbefreiungen vor. Sie sind weitgehend in § 3 EStG aufgeführt und betreffen in erster Linie Arbeitnehmer. Damit fallen auch Gesellschafter-Geschäftsführer, insbesondere von GmbHs, in den Anwendungsbereich der meisten Steuerbefreiungen. Sie geschickt zu nutzen, kann erhebliche Steuervorteile bringen – denn die Befreiungen ermöglichen eine teilweise steuerfreie Auszahlung des monatlichen Geschäftsführergehalts.
1. Überblick: Hintergrund der „klassischen“ Steuerbefreiungen
Steuerbefreiungen sind Bestandteil nahezu aller deutschen Steuergesetze und in der Regel ähnlich aufgebaut. Der Gesetzgeber verfolgt mit den jeweiligen Normen einen der folgenden beiden Zwecke:
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Gesellschaftsstruktur steuerlich richtig aufbauen.
Aus dem Fachthema wird eine konkrete Strukturfrage: Welche Gesellschaft hält welches Vermögen, wo wird thesauriert, welche Sperrfristen gelten und welche Gründung muss zuerst erfolgen?
- Holding, GmbH & Co. KG, Einbringung, Anteilstausch und Umwandlung werden in eine steuerlich sinnvolle Reihenfolge gebracht.
- Vorteile wie Thesaurierung, § 8b KStG, Buchwertansatz, Reinvestition und Exit-Fähigkeit werden gegen Sperrfristen und Risiken gerechnet.
- Kanzlei Meyers & Partner AG koordiniert Gründung, Notar, Verträge, Buchwertanträge, Sperrfristkalender, Bankakte und Anschluss an Stiftung oder Nachfolge.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.