Wer Vermögen verschenkt, zahlt Schenkungsteuer – und wer erbt, muss Erbschaftsteuer entrichten. Schenker und Beschenkte können die Schenkungsteuer allerdings vermeiden, wenn sie sich bereits im Vorfeld Gedanken über die optimale steuerliche Vorgehensweise machen. Eine individuelle und frühzeitige Planung stellt gleichzeitig sicher, dass Vermögenswerte nur in die Hände derjenigen Personen gelangen, die sie auch tatsächlich erhalten sollen.
1. Grundsatz: Wann fällt Schenkungsteuer an?
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer laufen in Deutschland weitgehend gleich. Beide Steuerarten sind im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 ErbStG liegt eine Schenkung dabei vor, wenn
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Nachfolge steuerlich und familiär ordnen.
Nachfolgethemen werden in Bewertung, Liquidität, Verschonung, Familienkontrolle und Umsetzungsdokumentation übersetzt.
- Betriebsvermögensverschonung, Nießbrauch, Stiftung, Familienpool und Schenkung werden nicht isoliert, sondern als Nachfolgefahrplan gerechnet.
- Steuerlast und Liquiditätsbedarf werden vor Übertragung sichtbar, damit kein Verkaufsdruck im Erbfall entsteht.
- Governance, Rückforderungsrechte, Bankunterlagen und Familienlogik werden mit der steuerlichen Bewertung verbunden.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.