Als Unternehmerin oder Unternehmer unterliegen Sie keiner gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Neben dem privaten Vermögensaufbau durch Investitionen ins eigene Unternehmen und am Kapitalmarkt bietet sich für die Altersvorsorge auch der Abschluss einer Rürup-Rente (Basisrente) an. Denn sie ermöglicht die Zahlung einer lebenslangen Rente, freie Wahl der Investments und bietet Steuersparpotenzial durch die Abziehbarkeit der Beiträge als Sonderausgaben.
Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine private Rentenversicherung. Sie gehört, anders als Riester- und sonstige private Rentenpolicen, zur ersten Säule der Altersvorsorge, was spürbare Steuervorteile bedingt. Benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup, hat sie der Gesetzgeber im Jahr 2005 als Alternative zur gesetzlichen Rente eingeführt. Ziel war und ist, eine für Selbstständige attraktive, weil ebenfalls steuerbegünstigte, Form der Vorsorge zu schaffen.
Möglich ist der Abschluss einer Rürup-Rente mit folgenden Sparformen:
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Aus Fachwissen wird Gestaltung.
Dieses Thema wird bei Kanzlei Meyers & Partner AG in einen konkreten Prüfpfad übersetzt: Steuerersparnis, Risikoreduktion, Dokumentation, Bankfähigkeit und Umsetzungsreihenfolge.
- Der Mandant sieht, ob aus dem Thema eine Stiftung, Holding, Gesellschaftsgründung, Nachfolgeplanung, internationale Struktur oder KYC-Akte folgt.
- Steuerliche Vorteile werden nicht pauschal behauptet, sondern nach Sachverhalt, Rechtslage, Kosten, Fristen und Dokumentation geprüft.
- Aus der Information entsteht ein nächster Schritt: Unterlagenliste, Belastungsrechnung, Gründungsfahrplan oder Strukturvermerk.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.