Art des RAP | Soll | Haben | Gewinnauswirkung
Aktiv | Aufwandskonto (etwa Miete) ARAP | (an) Bank | Minderung
Passiv | Bank | (an) Ertragskonto (etwa Mietzahlungen) PRAP | Erhöhung
Art des RAP | Soll | Haben | Gewinnauswirkung
Aktiv | Aufwandskonto | (an) ARAP | Minderung
Passiv | PRAP | (an) Ertragskonto | Erhöhung
Das deutsche Handelsrecht kennt den Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung. Aufwände und Erträge sollen sich immer in dem Kalenderjahr auswirken, zu dem sie auch tatsächlich wirtschaftlich gehören. Kommt es nun zu einem Zu- oder Abfluss außerhalb des richtigen Gewinnermittlungszeitraums, so ist die korrekte Zuordnung über einen sogenannten Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) herzustellen.
Die periodengerechte Gewinnermittlung ergibt sich aus § 252 Absatz 1 Nummer 5 HGB, wobei die Norm über § 5 Absatz 1 Satz 1 EStG auch für die steuerliche Beurteilung eines Sachverhaltes gilt. Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres sind demnach unabhängig von der tatsächlichen Zahlung (Konto- oder Kassenbewegung) nur im Abschluss desjenigen Wirtschaftsjahres, zu dem sie tatsächlich gehören, zu berücksichtigen.
Beispiele:
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Umsatzsteuer schützt Marge und Struktur.
Umsatzsteuer entscheidet oft, ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich funktioniert. Leistungsort, Rechnung, Plattform, Organschaft und Vorsteuer müssen vor dem Rollout zusammenpassen.
- Fehler wie 19/119-Margenverlust, falsche Rechnungsketten, fehlende OSS-Registrierung oder unklare Reverse-Charge-Fälle werden vermieden.
- Verträge, Checkout, ERP, Rechnungslogik und Gesellschaftsstruktur werden auf dieselbe steuerliche Behandlung ausgerichtet.
- Besonders bei gemeinnützigen, medizinischen, vermietenden oder internationalen Strukturen wird Vorsteuer zur echten Wirtschaftlichkeitsfrage.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.