Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, in Deutschland insbesondere von GmbHs, unterliegen in der Regel keiner gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Ein häufiger (Alternativ-)Weg führt daher über die sogenannte Pensionszusage, bei der die GmbH der Geschäftsführerin oder dem Gesellschafter-Geschäftsführer eine lebenslange Altersversorgung zusichert. Damit diese Pensionszusage aber keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) auslöst, muss sie auf vertraglich sicheren Füßen stehen.
1. Grundsatz und Vorteile der Pensionszusage
Hinter der Pensionszusage steckt eine Form der betrieblichen Altersversorgung, die gerade im direkten Vergleich mit einem rein privaten Vermögensaufbau steuerliche Vorteile bietet. Denn sie ermöglicht der GmbH, ihrem Geschäftsführer – der häufig auch Gesellschafter ist – über sein Ausscheiden aus der Gesellschaft hinaus eine einmalige, lebenslange oder zeitlich befristete Versorgungsleistung auszuzahlen.
Die Möglichkeiten der Absicherung sind dabei vielfältig. Neben der Vorsorge für den Ruhestand können auch die Risiken
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Gesellschaftsstruktur steuerlich richtig aufbauen.
Aus dem Fachthema wird eine konkrete Strukturfrage: Welche Gesellschaft hält welches Vermögen, wo wird thesauriert, welche Sperrfristen gelten und welche Gründung muss zuerst erfolgen?
- Holding, GmbH & Co. KG, Einbringung, Anteilstausch und Umwandlung werden in eine steuerlich sinnvolle Reihenfolge gebracht.
- Vorteile wie Thesaurierung, § 8b KStG, Buchwertansatz, Reinvestition und Exit-Fähigkeit werden gegen Sperrfristen und Risiken gerechnet.
- Kanzlei Meyers & Partner AG koordiniert Gründung, Notar, Verträge, Buchwertanträge, Sperrfristkalender, Bankakte und Anschluss an Stiftung oder Nachfolge.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.