P2P-Kredite, zu Deutsch auch als „Privatdarlehen“ bezeichnet, erfreuen sich seit vielen Jahren einer großen Beliebtheit. Neben spezialisierten Plattformen kann ihr Abschluss auch „von Angesicht zu Angesicht“, etwa zwischen Familienangehörigen oder Freunden, erfolgen. Steuerlich gehören entsprechende Zinsen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Wer die Zinsen entrichtet, kann sie gegebenenfalls als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen.
1. Grundsatz: Kapitalüberlassung bei Privatdarlehen
P2P-Kredite beziehungsweise Privatdarlehen fallen ertragsteuerlich unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG. Denn ein entsprechendes Darlehen stellt eine Kapitalüberlassung im Sinne der Norm dar, da
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Aus Fachwissen wird Gestaltung.
Dieses Thema wird bei Kanzlei Meyers & Partner AG in einen konkreten Prüfpfad übersetzt: Steuerersparnis, Risikoreduktion, Dokumentation, Bankfähigkeit und Umsetzungsreihenfolge.
- Der Mandant sieht, ob aus dem Thema eine Stiftung, Holding, Gesellschaftsgründung, Nachfolgeplanung, internationale Struktur oder KYC-Akte folgt.
- Steuerliche Vorteile werden nicht pauschal behauptet, sondern nach Sachverhalt, Rechtslage, Kosten, Fristen und Dokumentation geprüft.
- Aus der Information entsteht ein nächster Schritt: Unterlagenliste, Belastungsrechnung, Gründungsfahrplan oder Strukturvermerk.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.