Personengesellschaften wie GbR, OHG und KG unterliegen der Besteuerung nach dem sogenannten Transparenzprinzip. Voraussetzung ist nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG, dass eine Mitunternehmerschaft vorliegt. Die jeweiligen Gewinnanteile werden dann beim Gesellschafter (Mitunternehmer) mit dessen persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Wir gehen auf die wichtigsten Grundlagen der Mitunternehmerschaft ein!
Der Gesetzgeber normiert in § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 1 EStG, dass die Gewinnanteile der Gesellschafter einer Personengesellschaft der Einkommensbesteuerung unterliegen. Einkünfte aus Gewerbebetrieb liegen dabei vor, wenn der Gesellschafter als Mitunternehmer der jeweiligen Gesellschaft anzusehen ist. Zum Begriff der „Mitunternehmerschaft“ macht das Gesetz keine Aussage – schlau werden wir hier allerdings aus den Einkommensteuer-Richtlinien (EStR).
Nach H 15.8 Absatz 1 EStH ist ein Gesellschafter Mitunternehmer, wenn er
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Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.