Neben Boni, C-Shares und Phantom Shares sind direkte Mitarbeiterbeteiligungen an einer GmbH eine Möglichkeit, um besonders qualifizierte Mitarbeiter an das eigene Unternehmen zu binden. Die Frage hierbei ist, auf welche Weise diese Einbindung zum steuerlich günstigsten Ergebnis führt. Deshalb untersuchen wir im nachfolgenden Beitrag, wie sich die Mitarbeiterbeteiligung an einer GmbH im Wege einer Beteiligung an deren Holdinggesellschaft steuerlich auswirkt. Außerdem beschreiben wir, wie man eine solche Beteiligung strukturiert und welche Steuervorteile es bringt, wenn solche Mitarbeiter ihrerseits eine Holdinggesellschaft gründen, um mit dieser nun ihre Beteiligung an der Muttergesellschaft der operativen GmbH zu halten.
Auf diese Frage gibt es eine ganze Reihe an Antworten. Deshalb untersuchen wir in diesem Beitrag, wie das gelingen kann. Gleich vorweg: die Mitarbeiterbeteiligung an einer GmbH ist eine solche Möglichkeit. Allerdings soll es in unserem Artikel insbesondere um Gestaltungsmodelle gehen, bei denen die für ein Unternehmen gewonnenen und an dieses gebundenen Mitarbeiter Steuervorteile erzielen können. Wie Unternehmer bei ihrer Unternehmensbesteuerung besser abschneiden, haben wir ja schon in vielen anderen Beiträgen thematisiert und dargelegt, zum Beispiel in diesem:
Bevor wir uns der speziellen Betrachtung von Steueroptimierungsmodellen widmen, schaffen wir noch den Rahmen dazu. So sind unter anderem ganz besonders folgende Modelle zur Mitarbeiterbeteiligung an einer GmbH geeignet:
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Gesellschaftsstruktur steuerlich richtig aufbauen.
Aus dem Fachthema wird eine konkrete Strukturfrage: Welche Gesellschaft hält welches Vermögen, wo wird thesauriert, welche Sperrfristen gelten und welche Gründung muss zuerst erfolgen?
- Holding, GmbH & Co. KG, Einbringung, Anteilstausch und Umwandlung werden in eine steuerlich sinnvolle Reihenfolge gebracht.
- Vorteile wie Thesaurierung, § 8b KStG, Buchwertansatz, Reinvestition und Exit-Fähigkeit werden gegen Sperrfristen und Risiken gerechnet.
- Kanzlei Meyers & Partner AG koordiniert Gründung, Notar, Verträge, Buchwertanträge, Sperrfristkalender, Bankakte und Anschluss an Stiftung oder Nachfolge.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.