Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat es am 29. April 2026 auf der Bundespressekonferenz selbst gesagt: Kryptowährungen sollen künftig „anders besteuert“ werden. Die einjährige Haltefrist nach § 23 EStG steht vor dem Aus. Können Sie als Anleger Ihre bisher steuerfrei aufgelaufenen Wertsteigerungen jetzt überhaupt noch retten? Wir sagen: ja! Denn ein bislang wenig beachteter Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2010 schützt Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit vor einer rückwirkenden Besteuerung – und mit der richtigen Gestaltung sichern Sie Ihre Krypto-Gewinne sogar dauerhaft steuerfrei.
Auf einen Blick: Die Bundesregierung will die einjährige Steuerbefreiung für Bitcoin- und Krypto-Gewinne abschaffen. Wer jetzt richtig handelt, sichert seine bisherigen Wertsteigerungen dauerhaft steuerfrei – verfassungsrechtlich abgesichert durch den BVerfG-Beschluss vom 07.07.2010 (2 BvL 14/02).
1. Unsere Empfehlung
Bevor wir in die Details einsteigen, hier zusammengefasst, was Sie als Krypto-Anleger jetzt wissen sollten:
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Aus Fachwissen wird Gestaltung.
Dieses Thema wird bei Kanzlei Meyers & Partner AG in einen konkreten Prüfpfad übersetzt: Steuerersparnis, Risikoreduktion, Dokumentation, Bankfähigkeit und Umsetzungsreihenfolge.
- Der Mandant sieht, ob aus dem Thema eine Stiftung, Holding, Gesellschaftsgründung, Nachfolgeplanung, internationale Struktur oder KYC-Akte folgt.
- Steuerliche Vorteile werden nicht pauschal behauptet, sondern nach Sachverhalt, Rechtslage, Kosten, Fristen und Dokumentation geprüft.
- Aus der Information entsteht ein nächster Schritt: Unterlagenliste, Belastungsrechnung, Gründungsfahrplan oder Strukturvermerk.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.