Im Insolvenzverfahren gelten für Unternehmer bestimmte und strenge „Wohlverhaltensregeln“. Insbesondere hat der Unternehmer alles zu unterlassen, was zu einer Verschlechterung der ohnehin prekären wirtschaftlichen Lage des Betriebes führt. Verstößt die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer gegen eine oder mehrere dieser Pflichten, stehen regelmäßig verschiedene Insolvenzstraftaten im Raum. Die entsprechenden Normen finden wir neben der Insolvenzordnung (InsO) auch in der Lieblingslektüre vieler Juristen, dem Strafgesetzbuch (StGB).
Grundsätzlich kennen Insolvenzordnung und Strafgesetzbuch verschiedenste Insolvenzstraftaten. Dabei ist allerdings bereits im ersten Schritt zwischen folgenden Taten zu unterscheiden:
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Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.