Zwischen dem 26. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden bis zu EUR 3.000 steuerfrei auszahlen (Inflationsausgleichsprämie). Wie der Name bereits andeutet, hat der Gesetzgeber die Vorschrift des § 3 Nummer 11 Buchstabe c EStG zum Ausgleich der derzeit erheblich gestiegenen Verbraucherpreise eingeführt. Im Oktober 2022 lag die Inflation, gemessen am Verbraucherpreisindex (VPI), bei 10,4 %.
1. Voraussetzungen für die Inflationsausgleichsprämie
Die Inflationsprämie ist mit den steuerfreien Zuschüssen für Arbeitnehmende aufgrund der Corona-Pandemie vergleichbar. Konkret können Arbeitgeber ihren Beschäftigten
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Aus Fachwissen wird Gestaltung.
Dieses Thema wird bei Kanzlei Meyers & Partner AG in einen konkreten Prüfpfad übersetzt: Steuerersparnis, Risikoreduktion, Dokumentation, Bankfähigkeit und Umsetzungsreihenfolge.
- Der Mandant sieht, ob aus dem Thema eine Stiftung, Holding, Gesellschaftsgründung, Nachfolgeplanung, internationale Struktur oder KYC-Akte folgt.
- Steuerliche Vorteile werden nicht pauschal behauptet, sondern nach Sachverhalt, Rechtslage, Kosten, Fristen und Dokumentation geprüft.
- Aus der Information entsteht ein nächster Schritt: Unterlagenliste, Belastungsrechnung, Gründungsfahrplan oder Strukturvermerk.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.