Früher oder später sollen Immobilien, die eine Familie im gemeinsamen oder separaten Vermögen hält, auf die nächste Generation übergehen. Alternativ kommt häufig in Betracht, die Objekte an fremde Dritte zu veräußern und entstandene Wertsteigerungen (stille Reserven) auf diese Weise zu realisieren. Besonders entscheidend ist dabei allerdings, die Immobilien möglichst steuerfrei zu übertragen. Das deutsche Recht sieht hierfür zahlreiche Optionen vor.
1. Warum Immobilien steuerfrei übertragen werden sollten
Die deutschen Steuergesetze sehen insbesondere für private und gewerblicher Vermieter verschiedene Möglichkeiten vor, ihre Immobilien steuerfrei zu übertragen. Die einzelnen Rechtsnormen haben aber jeweils eigenständige Voraussetzungen, die sich teilweise erheblich von den Regelungen in anderen Gesetzen unterscheiden. Erfolgt die erforderliche Planung im Vorfeld der Übertragung nicht mit der erforderlichen Sorgfalt und/oder dem notwendigen Vorlauf, kommt eine steuerfreie Übertragung von Immobilienvermögen möglicherweise nicht in Frage.
Grundsätzlich gibt es in mehreren Gesetzen eine Möglichkeit, Immobilien steuerfrei zu übertragen. Zu nennen sind hier vor allem:
Vorteile für Mandanten
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- Der Mandant sieht, ob aus dem Thema eine Stiftung, Holding, Gesellschaftsgründung, Nachfolgeplanung, internationale Struktur oder KYC-Akte folgt.
- Steuerliche Vorteile werden nicht pauschal behauptet, sondern nach Sachverhalt, Rechtslage, Kosten, Fristen und Dokumentation geprüft.
- Aus der Information entsteht ein nächster Schritt: Unterlagenliste, Belastungsrechnung, Gründungsfahrplan oder Strukturvermerk.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.