Immobilien haben gerade im Privatvermögen einige Vorteile, vor allem mit Blick auf einen potenziellen Verkauf. Denn dieser ist nach 10 Jahren steuerfrei möglich, während im Betriebsvermögen bis zu 45 % Einkommensteuer zu zahlen wäre. Es erscheint daher auf den ersten Blick lukrativ, eine Immobilie an die eigene GmbH zu vermieten – denn so könnte man die steuerlichen Vorteile im Betriebs- und im Privatvermögen gleichzeitig nutzen. In der Praxis besteht hier aber regelmäßig die Hürde der sogenannten Betriebsaufspaltung, die es unbedingt zu beachten gilt!
Immobilien, die sich im Privatvermögen eines Steuerpflichtigen befinden, können vermietet, veräußert oder auf anderen Wegen übertragen werden. Seit jeher beliebt ist die Vermietung mit anschließendem Verkauf, da so auch die Zeit der Wertsteigerung bereits mit einem konstanten Cashflow gefüllt werden kann. Hierbei spielen zwei Einkunftsarten eine Rolle:
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Gesellschaftsstruktur steuerlich richtig aufbauen.
Aus dem Fachthema wird eine konkrete Strukturfrage: Welche Gesellschaft hält welches Vermögen, wo wird thesauriert, welche Sperrfristen gelten und welche Gründung muss zuerst erfolgen?
- Holding, GmbH & Co. KG, Einbringung, Anteilstausch und Umwandlung werden in eine steuerlich sinnvolle Reihenfolge gebracht.
- Vorteile wie Thesaurierung, § 8b KStG, Buchwertansatz, Reinvestition und Exit-Fähigkeit werden gegen Sperrfristen und Risiken gerechnet.
- Kanzlei Meyers & Partner AG koordiniert Gründung, Notar, Verträge, Buchwertanträge, Sperrfristkalender, Bankakte und Anschluss an Stiftung oder Nachfolge.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.