Investitionsabzugsbeträge (IAB) sind ein gängiges Steuerstundungsmodell. Sie ermöglichen den Abzug von Betriebsausgaben für die zukünftige Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter, etwa eines Fahrzeugs oder einer Photovoltaikanlage. Gewinnmindernd abziehbar sind dabei bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Doch wie kann ein Unternehmer einen in einem Betrieb „A“ gebildeten IAB auf einen anderen Betrieb „B“ übertragen?
1. Grundsatz: Vorwegabzug von Betriebsausgaben im Rahmen eines IAB
Plant ein Unternehmer die zukünftige Anschaffung oder Herstellung beweglicher Wirtschaftsgüter, zum Beispiel
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Vorteile für Mandanten: Aus Fachwissen wird Gestaltung.
Dieses Thema wird bei Kanzlei Meyers & Partner AG in einen konkreten Prüfpfad übersetzt: Steuerersparnis, Risikoreduktion, Dokumentation, Bankfähigkeit und Umsetzungsreihenfolge.
- Der Mandant sieht, ob aus dem Thema eine Stiftung, Holding, Gesellschaftsgründung, Nachfolgeplanung, internationale Struktur oder KYC-Akte folgt.
- Steuerliche Vorteile werden nicht pauschal behauptet, sondern nach Sachverhalt, Rechtslage, Kosten, Fristen und Dokumentation geprüft.
- Aus der Information entsteht ein nächster Schritt: Unterlagenliste, Belastungsrechnung, Gründungsfahrplan oder Strukturvermerk.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.