Bestimmte Umwandlungsvorgänge sind im Rahmen der Konzernklausel (§ 6a GrEStG) von der Grunderwerbsteuer befreit. Auf diese Weise sind Grundstücksübertragungen innerhalb eines Unternehmensverbundes steuerfrei, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Entscheidend ist dabei vor allem die Frage des herrschenden Unternehmens. „Herrschendes Unternehmen“ kann im Grundsatz jede natürliche oder juristische Person sowie Personenvereinigung sein.
1. Voraussetzungen der Konzernklausel im Überblick
Wechselt ein Grundstück den Eigentümer, unterliegt dieser Vorgang der Grunderwerbsteuer. Dies gilt nach § 1 Absatz 2 bis 3 GrEStG grundsätzlich auch für Umstrukturierungen im Unternehmensverbund, etwa Ausgliederungen, Abspaltungen und Verschmelzungen. Eine Ausnahme sieht allerdings die sogenannte Konzernklausel vor. Die konkreten Voraussetzungen für die Steuerbefreiung sind dabei in § 6a GrEStG abschließend geregelt.
Es gelten folgende Grundsätze:
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