Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine vollwertige Personengesellschaft, die aber vergleichsweise einfach und mit wenig bürokratischen Herausforderungen zu gründen ist. Steuerlich stellt sie in der Regel eine Mitunternehmerschaft mit Besteuerung nach dem Transparenzprinzip dar. Wir zeigen, wie (einfach) die Gründung einer GbR über die sprichwörtliche Bühne geht und welche Aspekte Gesellschafter dabei beachten sollten.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist wegen ihrer ausschließlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu findenden Normen auch als „BGB-Gesellschaft“ bekannt. Konkret anzuwendende Vorschriften sind dabei insbesondere die §§ 705 bis 740 BGB. Darüber hinaus gelten für bestimmte Vorgänge, etwa die Anschaffung und Übertragung von Grundstücken, zusätzliche Formvorschriften – beispielsweise der § 311c BGB.
Das Steuerrecht knüpft an die zivilrechtliche Gründung der GbR an. Besteht die Gesellschaft nach den Grundsätzen des BGB, liegt daher regelmäßig auch
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Gesellschaftsstruktur steuerlich richtig aufbauen.
Aus dem Fachthema wird eine konkrete Strukturfrage: Welche Gesellschaft hält welches Vermögen, wo wird thesauriert, welche Sperrfristen gelten und welche Gründung muss zuerst erfolgen?
- Holding, GmbH & Co. KG, Einbringung, Anteilstausch und Umwandlung werden in eine steuerlich sinnvolle Reihenfolge gebracht.
- Vorteile wie Thesaurierung, § 8b KStG, Buchwertansatz, Reinvestition und Exit-Fähigkeit werden gegen Sperrfristen und Risiken gerechnet.
- Kanzlei Meyers & Partner AG koordiniert Gründung, Notar, Verträge, Buchwertanträge, Sperrfristkalender, Bankakte und Anschluss an Stiftung oder Nachfolge.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.