Dubai gilt seit langem als Zentrum für Freelancer und Gründer, die entweder bereits ein Unternehmen führen oder vor Ort eines gründen möchten. Gerade für Freiberufler ist Dubai dabei attraktiv, denn sie fallen nach dortigem Recht in eine eigenständige Kategorie und erhalten vergleichsweise einfach ein Visum. Dieses berechtigt zum Aufenthalt und zur Arbeit in Dubai. Doch was gilt darüber hinaus eigentlich für die Besteuerung von Freiberuflern?
1. Als Freiberufler in Dubai ein Visum erhalten
Mit einem Freelance Visa, dem Freiberufler-Visum Dubais, können Freelancer aus nahezu allen Staaten der Erde eine befristete Aufenthaltserlaubnis für das Emirat erhalten. Die Genehmigung stellt die Verwaltung der jeweiligen Freihandelszone, von denen es in den VAE insgesamt 47 gibt, aus. 26 dieser Zonen befinden sich in Dubai selbst. Voraussetzungen für den Erhalt des Visums auf maximal drei Jahre sind:
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: International planen, bevor Steuer und Bank blockieren.
Internationale Themen werden erst dann wirtschaftlich stark, wenn Wohnsitz, Geschäftsleitung, Substanz, Bankkonto, AStG und lokale Steuerregeln zusammenpassen.
- Wegzugsteuer, erweiterte beschränkte Steuerpflicht, Hinzurechnung, Quellensteuer und Ort der Geschäftsleitung werden vor Umsetzung sichtbar.
- VAE-, DIFC-, Cyprus- oder Liechtenstein-Bausteine werden mit echter Funktion, Substanz, Banking und deutscher Steuerakte verbunden.
- Der Mandant erhält Klarheit, welche 0-Prozent- oder Niedrigsteuerwirkung realistisch ist und welche deutsche Steuerfolge weiterbesteht.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.