In Dubai gibt es keine Einkommensteuer – so weit, so bekannt. Allerdings ist auch die Unternehmensteuer im Vergleich zu anderen Ländern – etwa Deutschland – deutlich niedriger. Denn sie liegt lediglich bei 9 % des jeweiligen Jahresgewinns des Unternehmens. Zum Vergleich: In Deutschland oder den USA fallen zwischen 25 % und 30 % Unternehmensteuern an. Der Gedanke, eine Firma in Dubai zu gründen und aus Deutschland heraus das Unternehmen zu führen, ist daher naheliegend. Dies weiß auch der Gesetzgeber und hat im Außensteuergesetz einige Regelungen geschaffen, die Unternehmerinnen und Unternehmer bei ihrer Planung zwingend berücksichtigen sollten.
1. Firma in Dubai gründen: Der Ablauf im Überblick
Wer eine Firma in Dubai gründen möchte, hat hierfür grundsätzlich verschiedenste Möglichkeiten. Allgemein ist allerdings zwischen einer Gründung mit und einer solchen ohne Visum zu unterscheiden:
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: International planen, bevor Steuer und Bank blockieren.
Internationale Themen werden erst dann wirtschaftlich stark, wenn Wohnsitz, Geschäftsleitung, Substanz, Bankkonto, AStG und lokale Steuerregeln zusammenpassen.
- Wegzugsteuer, erweiterte beschränkte Steuerpflicht, Hinzurechnung, Quellensteuer und Ort der Geschäftsleitung werden vor Umsetzung sichtbar.
- VAE-, DIFC-, Cyprus- oder Liechtenstein-Bausteine werden mit echter Funktion, Substanz, Banking und deutscher Steuerakte verbunden.
- Der Mandant erhält Klarheit, welche 0-Prozent- oder Niedrigsteuerwirkung realistisch ist und welche deutsche Steuerfolge weiterbesteht.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.