Wir beraten Unternehmen und Unternehmer bei der Gründung inländischer und ausländischer Gesellschaften, bei Kapitalerhöhungen, Sitzverlegungen und bei Gewinnausschüttungen oder Liquidationen. Hierzu zählen auch Maßnahmen, welche im Gesellschaftsrecht angesiedelt sind, wie die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen.
Darüber hinaus beraten wir Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte bei rechtlichen Fragestellungen im Bezug auf die Gesellschaft.
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Gesellschaftsstruktur steuerlich richtig aufbauen.
Aus dem Fachthema wird eine konkrete Strukturfrage: Welche Gesellschaft hält welches Vermögen, wo wird thesauriert, welche Sperrfristen gelten und welche Gründung muss zuerst erfolgen?
- Holding, GmbH & Co. KG, Einbringung, Anteilstausch und Umwandlung werden in eine steuerlich sinnvolle Reihenfolge gebracht.
- Vorteile wie Thesaurierung, § 8b KStG, Buchwertansatz, Reinvestition und Exit-Fähigkeit werden gegen Sperrfristen und Risiken gerechnet.
- Kanzlei Meyers & Partner AG koordiniert Gründung, Notar, Verträge, Buchwertanträge, Sperrfristkalender, Bankakte und Anschluss an Stiftung oder Nachfolge.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.