Ausländische Einkünfte stehen bei vielen Unternehmen auf der Tagesordnung. Sie können allerdings auch im privaten Vermögensbereich anfallen, etwa, wenn sich ein Vermietungsobjekt außerhalb Deutschlands befindet. In diesen Fällen kommt der Ermittlung der ausländischen Einkünfte eine wichtige Bedeutung zu, denn das deutsche Finanzamt fordert eine Berechnung nach den in Deutschland geltenden Grundsätzen. Schauen wir uns also einmal an, wie die Ermittlung ausländischer Einkünfte in der Praxis erfolgt!
1. Grundsatz: Ermittlung ausländischer Einkünfte nach deutschen Methoden
In § 34d EStG regelt der Gesetzgeber die ausländischen Einkünfte sowie ihre zugehörigen Tatbestandsmerkmale abschließend. Dabei gilt auszugsweise:
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Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.