Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ErbSt) handelt es sich um eine der umstrittensten Steuerarten überhaupt. Befürworter und Gegner führen unterschiedlichste Argumente ins Feld, die aus objektiver Sicht durchaus nachvollziehbar sind – unabhängig von der eigenen Einstellung. Wir schauen uns einige der häufigsten Diskussionspunkte an und gehen abschließend kurz auf die Grundlagen der Steuerpflicht ein!
Erbschaften und Schenkungen werden vom Gesetzgeber identisch behandelt, da Steuerpflichtige eine reine Erbschaftsteuer sonst durch Vorabschenkungen umgehen könnten.
Obwohl rund 70 % der Deutschen gegen die Erhebung einer Erbschaft- und Schenkungsteuer sind, gibt es einige gute Argumente für diese Steuerart. Die häufigsten sind:
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Nachfolge steuerlich und familiär ordnen.
Nachfolgethemen werden in Bewertung, Liquidität, Verschonung, Familienkontrolle und Umsetzungsdokumentation übersetzt.
- Betriebsvermögensverschonung, Nießbrauch, Stiftung, Familienpool und Schenkung werden nicht isoliert, sondern als Nachfolgefahrplan gerechnet.
- Steuerlast und Liquiditätsbedarf werden vor Übertragung sichtbar, damit kein Verkaufsdruck im Erbfall entsteht.
- Governance, Rückforderungsrechte, Bankunterlagen und Familienlogik werden mit der steuerlichen Bewertung verbunden.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.