Die Umwandlung eines bestehenden Einzelunternehmens in eine GmbH ist sowohl mit als auch ohne Holding-Struktur steuerlich attraktiv. Als Unternehmerin oder Unternehmer haben Sie dabei bis zum 31. August des Jahres 2024, Ihr Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln – und das rückwirkend auf den 31.12.2023. Was auf den ersten Blick nach jeder Menge Zeit klingt, kann in der Praxis allerdings schnell knapp werden.
Mit ihrem (ersten) Einzelunternehmen legen viele Selbstständige den Grundstein für spätere und bestenfalls immer weiter zunehmende Erfolge. Früher oder später steigt damit auch die Steuerlast auf bis zu 45 % des Gewinns an, wobei zusätzlich Solidaritätszuschlag („Soli“) und gegebenenfalls Kirchen- sowie Gewerbesteuer fällig werden. Im Ergebnis entsteht dabei schnell eine Steuer- und Abgabenbelastung von über 50 %. Aber auch über die Steuerlast hinaus hat das Einzelunternehmen diverse Nachteile:
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Gesellschaftsstruktur steuerlich richtig aufbauen.
Aus dem Fachthema wird eine konkrete Strukturfrage: Welche Gesellschaft hält welches Vermögen, wo wird thesauriert, welche Sperrfristen gelten und welche Gründung muss zuerst erfolgen?
- Holding, GmbH & Co. KG, Einbringung, Anteilstausch und Umwandlung werden in eine steuerlich sinnvolle Reihenfolge gebracht.
- Vorteile wie Thesaurierung, § 8b KStG, Buchwertansatz, Reinvestition und Exit-Fähigkeit werden gegen Sperrfristen und Risiken gerechnet.
- Kanzlei Meyers & Partner AG koordiniert Gründung, Notar, Verträge, Buchwertanträge, Sperrfristkalender, Bankakte und Anschluss an Stiftung oder Nachfolge.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.