Wo vor 20 Jahren noch fast alle Belege händisch kontiert werden mussten, hat mittlerweile die digitale Finanzbuchhaltung Einzug gehalten. Sie ermöglicht Unternehmern wie Steuerberatern eine zeitsparende und damit wirtschaftlichere Erledigung der üblicherweise als „lästig“ empfundenen Buchhaltungsarbeiten. Gleichzeitig können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer besser auf anstehende Änderungen reagieren, weil Sie zeitnah alle aktuellen Zahlen vorliegen haben.
Als volldigitale Kanzlei setzen wir bei mittlerweile deutlich über 90 % unserer Mandanten auf eine rein digitale und papierlose Finanzbuchhaltung.
Was heute seltene Ausnahme ist, war früher die Regel: Als Unternehmerin oder Unternehmer überreichen Sie Ihrer Steuerkanzlei alle im laufenden Monat erstellten und eingegangen Belege, fein sortiert im „guten alten“ Pendel- oder Leitzordner. Alle so gesammelten Dokumente flossen dann in die Erstellung von Steuererklärungen, Steueranmeldungen und in den Jahresabschluss ein. Der wesentliche Nachteil dieser Vorgehensweise liegt auf der Hand. Denn sie ist insbesondere zeitraubend, aber auch fehleranfällig.
Entsprechend ist die digitale Finanzbuchhaltung – vorwiegend über DATEV „Unternehmen online“ – eine überaus nützliche Folge der Digitalisierung. Die praktische Umsetzung lässt sich im Wesentlichen in vier Kernbereiche unterteilen:
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Aus Fachwissen wird Gestaltung.
Dieses Thema wird bei Kanzlei Meyers & Partner AG in einen konkreten Prüfpfad übersetzt: Steuerersparnis, Risikoreduktion, Dokumentation, Bankfähigkeit und Umsetzungsreihenfolge.
- Der Mandant sieht, ob aus dem Thema eine Stiftung, Holding, Gesellschaftsgründung, Nachfolgeplanung, internationale Struktur oder KYC-Akte folgt.
- Steuerliche Vorteile werden nicht pauschal behauptet, sondern nach Sachverhalt, Rechtslage, Kosten, Fristen und Dokumentation geprüft.
- Aus der Information entsteht ein nächster Schritt: Unterlagenliste, Belastungsrechnung, Gründungsfahrplan oder Strukturvermerk.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.