Die Vergleichswertmethode ist eines von insgesamt drei gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahren für bebaute Grundstücke. Dabei gehört sie zu den einfachsten Verfahren, da Sie keine komplexen Berechnungen anstellen, sondern lediglich schauen müssen, zu welchen Preisen vergleichbare Immobilien veräußert wurden. Oder etwas platt ausgedrückt: Sie werfen einen Blick in die Nachbarschaft.
Bei der Vergleichswertmethode bewerten Sie Grundstücke, die unter § 182 Absatz 2 Bewertungsgesetz (BewG) fallen. Anzuwenden ist das Verfahren daher bei
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Aus Fachwissen wird Gestaltung.
Dieses Thema wird bei Kanzlei Meyers & Partner AG in einen konkreten Prüfpfad übersetzt: Steuerersparnis, Risikoreduktion, Dokumentation, Bankfähigkeit und Umsetzungsreihenfolge.
- Der Mandant sieht, ob aus dem Thema eine Stiftung, Holding, Gesellschaftsgründung, Nachfolgeplanung, internationale Struktur oder KYC-Akte folgt.
- Steuerliche Vorteile werden nicht pauschal behauptet, sondern nach Sachverhalt, Rechtslage, Kosten, Fristen und Dokumentation geprüft.
- Aus der Information entsteht ein nächster Schritt: Unterlagenliste, Belastungsrechnung, Gründungsfahrplan oder Strukturvermerk.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.