Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind der Mittelpunkt des Einkommensteuergesetzes (EStG) schlechthin. Denn immerhin fallen die meisten unternehmerischen Einkünfte (sowie sämtliche Gewinne der Kapitalgesellschaften) unter ebendiesen Begriff. Daher werfen wir heute einen Blick auf die Grundlagen des § 15 EStG und schauen uns zusätzlich an, welche Möglichkeiten Sie für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns haben!
Das EStG unterscheidet zwischen laufenden und einmaligen Einkünften aus Gewerbebetrieb (Veräußerungsgewinne). Diesen Erträgen, geregelt in § 16 und § 17 EStG, widmen wir dabei einen eigenen Beitrag. In diesem legen wir den Fokus entsprechend auf die laufenden Erträge, die § 15 EStG abschließend regelt.
Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen drei Oberbegriffen:
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Aus Fachwissen wird Gestaltung.
Dieses Thema wird bei Kanzlei Meyers & Partner AG in einen konkreten Prüfpfad übersetzt: Steuerersparnis, Risikoreduktion, Dokumentation, Bankfähigkeit und Umsetzungsreihenfolge.
- Der Mandant sieht, ob aus dem Thema eine Stiftung, Holding, Gesellschaftsgründung, Nachfolgeplanung, internationale Struktur oder KYC-Akte folgt.
- Steuerliche Vorteile werden nicht pauschal behauptet, sondern nach Sachverhalt, Rechtslage, Kosten, Fristen und Dokumentation geprüft.
- Aus der Information entsteht ein nächster Schritt: Unterlagenliste, Belastungsrechnung, Gründungsfahrplan oder Strukturvermerk.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.