Wer Immobilien besitzt und diese im Privatvermögen hält, kann sie 10 Jahre nach Anschaffung steuerfrei verkaufen. Die sogenannte Spekulationsfrist gilt allerdings nur für bestimmte Fälle, während in anderen Konstellationen keine Steuer beim Immobilienverkauf anfällt. Letzteres ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn seit Anschaffung eine Nutzung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken erfolgte.
Werfen wir also einmal einen Blick auf Grundsatz und Ausnahmen von der 10-Jahres-Frist beim Verkauf von Immobilien!
1. Grundzüge der 10-Jahres-Frist bei Immobilien
Die bekannte 10-Jahres-Frist bei Immobilien, die sogenannte Spekulationsfrist, findet sich in § 23 EStG. Die Vorschrift regelt, unter welchen Voraussetzungen der Verkauf von Wirtschaftsgütern im Privatvermögen der Einkommensteuer unterliegt. Sie normiert auch, in welchen Fällen eine Ausnahme von der grundsätzlichen Steuerpflicht greift.
Im Fall von Grundvermögen gelten dabei folgende Grundsätze:
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Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.