Die Begünstigungen für Betriebsvermögen nach den §§ 13a und 13b ErbStG spielen im Erbschaftsteuerrecht und für die Schenkungsteuer eine wichtige Rolle. Im Rahmen der Prüfung des begünstigten Betriebsvermögens kommt es dabei vor allem auf den 90 % Test an. Er besagt, dass das Betriebsvermögen insgesamt zu weniger als 10 % aus Verwaltungsvermögen bestehen darf, um überhaupt unter die Steuerbefreiung fallen zu können. Besteht das Betriebsvermögen den 90 % Test nicht, finden die steuerlichen Begünstigungen insgesamt keine Anwendung.
1. Die gesetzliche Grundlage des 90 % Tests
Nach § 13a ErbStG ist begünstigtes Betriebsvermögen, das durch Erbschaft oder Schenkung auf andere Personen übergeht, von Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer ausgenommen. Der Gesamtwert des Vermögens ist damit entweder zu 85 % (Regelverschonung) oder 100 % (Optionsverschonung) steuerbefreit.
Was begünstigungsfähiges Betriebsvermögen ist, regelt § 13b Absatz 1 ErbStG. Unter den Begriff fallen
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Nachfolge steuerlich und familiär ordnen.
Nachfolgethemen werden in Bewertung, Liquidität, Verschonung, Familienkontrolle und Umsetzungsdokumentation übersetzt.
- Betriebsvermögensverschonung, Nießbrauch, Stiftung, Familienpool und Schenkung werden nicht isoliert, sondern als Nachfolgefahrplan gerechnet.
- Steuerlast und Liquiditätsbedarf werden vor Übertragung sichtbar, damit kein Verkaufsdruck im Erbfall entsteht.
- Governance, Rückforderungsrechte, Bankunterlagen und Familienlogik werden mit der steuerlichen Bewertung verbunden.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.