Deutsche Unternehmen können eine Betriebsstätte in Dubai gründen, um ihre Steuerlast teilweise in die Arabischen Emirate zu verlagern. Zu beachten sind dabei allerdings verschiedene Vorschriften des internationalen Steuerrechts, da Deutschland mit den Vereinigten Arabischen Emiraten derzeit (2024) kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat. Entsprechende Gewinne bleiben daher mitunter in Deutschland steuerpflichtig.
1. Grundsatz: Behandlung einer Betriebsstätte in Dubai nach deutschem Recht
Wann nach deutschem Recht eine Betriebsstätte in Dubai vorliegt, bestimmt sich nach § 12 AO. Das Vorliegen einer Betriebsstätte setzt dabei in der Regel voraus, dass im jeweiligen Staat (hier den VAE)
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: International planen, bevor Steuer und Bank blockieren.
Internationale Themen werden erst dann wirtschaftlich stark, wenn Wohnsitz, Geschäftsleitung, Substanz, Bankkonto, AStG und lokale Steuerregeln zusammenpassen.
- Wegzugsteuer, erweiterte beschränkte Steuerpflicht, Hinzurechnung, Quellensteuer und Ort der Geschäftsleitung werden vor Umsetzung sichtbar.
- VAE-, DIFC-, Cyprus- oder Liechtenstein-Bausteine werden mit echter Funktion, Substanz, Banking und deutscher Steuerakte verbunden.
- Der Mandant erhält Klarheit, welche 0-Prozent- oder Niedrigsteuerwirkung realistisch ist und welche deutsche Steuerfolge weiterbesteht.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.