Umsatz | steuerlicher Gewinn | Größe
kleiner als 190.000 | kleiner als 40.000 | Kleinstbetrieb
größer als 190.000 | größer als 40.000 | Kleinbetrieb
größer als 1.000.000 | größer als 62.000 | Mittelbetrieb
größer als 8.000.000 | größer als 310.000 | Großbetrieb
Umsatz | steuerlicher Gewinn | Größe
kleiner als 190.000 | kleiner als 40.000 | Kleinstbetrieb
größer als 190.000 | größer als 40.000 | Kleinbetrieb
größer als 560.000 | größer als 62.000 | Mittelbetrieb
größer als 4.800.000 | größer als 280.000 | Großbetrieb
Umsatz | steuerlicher Gewinn | Größe
kleiner als 190.000 | kleiner als 40.000 | Kleinstbetrieb
größer als 190.000 | größer als 40.000 | Kleinbetrieb
größer als 920.000 | größer als 150.000 | Mittelbetrieb
größer als 5.200.000 | größer als 650.000 | Großbetrieb
Umsatz | steuerlicher Gewinn | Größe
kleiner als 190.000 | kleiner als 40.000 | Kleinstbetrieb
größer als 190.000 | größer als 40.000 | Kleinbetrieb
größer als 840.000 | größer als 70.000 | Mittelbetrieb
größer als 6.200.000 | größer als 370.000 | Großbetrieb
1. Wann findet eine sog. steuerliche Außenprüfung nach § 193 AO statt?
Eine Betriebsprüfung ist eine angekündigte Außenprüfung der Finanzverwaltung und wird routinemäßig oder aus besonderem Anlass durchgeführt. Besondere Anlässe können z. B. sein:
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Aus Fachwissen wird Gestaltung.
Dieses Thema wird bei Kanzlei Meyers & Partner AG in einen konkreten Prüfpfad übersetzt: Steuerersparnis, Risikoreduktion, Dokumentation, Bankfähigkeit und Umsetzungsreihenfolge.
- Der Mandant sieht, ob aus dem Thema eine Stiftung, Holding, Gesellschaftsgründung, Nachfolgeplanung, internationale Struktur oder KYC-Akte folgt.
- Steuerliche Vorteile werden nicht pauschal behauptet, sondern nach Sachverhalt, Rechtslage, Kosten, Fristen und Dokumentation geprüft.
- Aus der Information entsteht ein nächster Schritt: Unterlagenliste, Belastungsrechnung, Gründungsfahrplan oder Strukturvermerk.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.