Eine Betriebsaufspaltung führt, wenn sie unvorbereitet entsteht, regelmäßig zu erheblichen steuerlichen Nachteilen. Sie kann allerdings auch als gezieltes Instrument zur Unternehmens- oder Vermögensnachfolge sowie im Kontext von Umstrukturierungen eingesetzt werden. Zu beachten ist allerdings, dass eine Betriebsaufspaltung die erweiterte Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 GewStG regelmäßig ausschließt. Denn sie bewirkt qua Gesetz eine originär gewerbliche Tätigkeit des Besitzunternehmens.
1. Wie passen Betriebsaufspaltung und erweiterte Kürzung zusammen?
Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwei Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind:
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Gesellschaftsstruktur steuerlich richtig aufbauen.
Aus dem Fachthema wird eine konkrete Strukturfrage: Welche Gesellschaft hält welches Vermögen, wo wird thesauriert, welche Sperrfristen gelten und welche Gründung muss zuerst erfolgen?
- Holding, GmbH & Co. KG, Einbringung, Anteilstausch und Umwandlung werden in eine steuerlich sinnvolle Reihenfolge gebracht.
- Vorteile wie Thesaurierung, § 8b KStG, Buchwertansatz, Reinvestition und Exit-Fähigkeit werden gegen Sperrfristen und Risiken gerechnet.
- Kanzlei Meyers & Partner AG koordiniert Gründung, Notar, Verträge, Buchwertanträge, Sperrfristkalender, Bankakte und Anschluss an Stiftung oder Nachfolge.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.