Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person der Kapitalgesellschaften, die persönlich ertragsteuerpflichtig ist. Dabei versteuert die Gesellschaft Ihr Einkommen per Körperschaftsteuer. Zusätzlich ist sie zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet. Im Gegensatz zu einigen anderen Gesellschaftsformen ist die Entnahme ohne Weiteres aus der GmbH unzulässig. Dafür erfolgt die Gewinnverteilung in Form einer Ausschüttung. Dazu legt man die Höhe der Gewinnausschüttungen bei der Gesellschafterversammlung fest.
2. Besonderheiten bei der Gewinnverwendung
Der erwirtschaftete Gewinn der GmbH unterliegt nicht der bedingungslosen freien Verwendung. Somit ist auch die potentielle Gewinnausschüttung hiervon betroffen. Schließlich gibt es bestimmte Regeln zu beachten:
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Gesellschaftsstruktur steuerlich richtig aufbauen.
Aus dem Fachthema wird eine konkrete Strukturfrage: Welche Gesellschaft hält welches Vermögen, wo wird thesauriert, welche Sperrfristen gelten und welche Gründung muss zuerst erfolgen?
- Holding, GmbH & Co. KG, Einbringung, Anteilstausch und Umwandlung werden in eine steuerlich sinnvolle Reihenfolge gebracht.
- Vorteile wie Thesaurierung, § 8b KStG, Buchwertansatz, Reinvestition und Exit-Fähigkeit werden gegen Sperrfristen und Risiken gerechnet.
- Kanzlei Meyers & Partner AG koordiniert Gründung, Notar, Verträge, Buchwertanträge, Sperrfristkalender, Bankakte und Anschluss an Stiftung oder Nachfolge.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.