Eine Betriebsaufspaltung, die auf der einen Seite aus dem Betriebs- und auf der anderen Seite aus dem Besitzunternehmen besteht, führt regelmäßig zu steuerlichen Nachteilen und nur in Einzelfällen zu einem echten Vorteil. Neben dem „Klassiker“ des beteiligten Einzelunternehmens kann aber auch eine Personengesellschaft die wesentlichen Betriebsgrundlagen halten und überlassen. In diesen Fällen ist die Rede von der sogenannten Besitzgesellschaft. Denn ihr Zweck besteht einzig darin, Wirtschaftsgüter zu besitzen und an das Betriebsunternehmen zu überlassen.
1. Grundsatz: Wann liegt eine Betriebsaufspaltung vor?
Eine Betriebsaufspaltung ist, wie ihr Name bereits andeutet, die „Aufsplittung“ eines aus Sicht des Gesetzgebers einheitlichen Unternehmens in mehrere Unternehmensteile. Sie hat zwei wesentliche Voraussetzungen:
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Gesellschaftsstruktur steuerlich richtig aufbauen.
Aus dem Fachthema wird eine konkrete Strukturfrage: Welche Gesellschaft hält welches Vermögen, wo wird thesauriert, welche Sperrfristen gelten und welche Gründung muss zuerst erfolgen?
- Holding, GmbH & Co. KG, Einbringung, Anteilstausch und Umwandlung werden in eine steuerlich sinnvolle Reihenfolge gebracht.
- Vorteile wie Thesaurierung, § 8b KStG, Buchwertansatz, Reinvestition und Exit-Fähigkeit werden gegen Sperrfristen und Risiken gerechnet.
- Kanzlei Meyers & Partner AG koordiniert Gründung, Notar, Verträge, Buchwertanträge, Sperrfristkalender, Bankakte und Anschluss an Stiftung oder Nachfolge.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.