Die Steuerfahndung (Steufa) ist die „Kriminalpolizei der Finanzbehörden“ und arbeitet eng mit den Bußgeld- und Strafsachenstellen zusammen. Nach der Abgabenordnung (AO) und den gemeinsamen Dienstanweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren Steuer (AStBV) sind die Aufgaben der Steuerfahndung dabei zwar überschaubar, ihre Befugnisse jedoch weitreichend. Im Fokus steht stets die Aufklärung von Steuerstraftaten, insbesondere der Steuerhinterziehung.
Nach § 208 Absatz 1 Satz 1 AO obliegen der Steuerfahndung (respektive Zollfahndung der Bundesfinanzverwaltung) im Kern folgende Aufgaben:
Vorteile für Mandanten
Vorteile für Mandanten: Aus Fachwissen wird Gestaltung.
Dieses Thema wird bei Kanzlei Meyers & Partner AG in einen konkreten Prüfpfad übersetzt: Steuerersparnis, Risikoreduktion, Dokumentation, Bankfähigkeit und Umsetzungsreihenfolge.
- Der Mandant sieht, ob aus dem Thema eine Stiftung, Holding, Gesellschaftsgründung, Nachfolgeplanung, internationale Struktur oder KYC-Akte folgt.
- Steuerliche Vorteile werden nicht pauschal behauptet, sondern nach Sachverhalt, Rechtslage, Kosten, Fristen und Dokumentation geprüft.
- Aus der Information entsteht ein nächster Schritt: Unterlagenliste, Belastungsrechnung, Gründungsfahrplan oder Strukturvermerk.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.